Erstellt am 08.12.2011 um 18:02 Uhr von peanuts
Wenn es keine entsprechende Vereinbarung im Betrieb gibt, nein.
Erstellt am 09.12.2011 um 09:08 Uhr von Ulrik
Eine Abmahnung muß ja auch nicht unbedingt gelöscht werden.
Die Frage, die sich stellt, ist doch, nach welcher Zeit dient sie nicht mehr als Grundlage für disziplinarische Massnahmen.
Abmahnungen können doch gerne in der Akte schlummern, wenn genügend Zeit verstrichen ist, dient sie u. U. eben nicht mehr als Grundlage für z. B. Kündigungen.
Erstellt am 09.12.2011 um 09:53 Uhr von gironimo
das sehe ich wie ulrik. Und eine generelle Frist für die Zeit in der eine Abmahnung "verblasst" kann man da auch nicht nennen. Es gilt das Berühmte "es kommt auf die Umstände an".