Erstellt am 02.10.2011 um 21:20 Uhr von MonaLisa
@Nordmann,
es gibt keine direkten Fristen. Die Arbeitsgerichte (Richter!) sagen, dass nach 2 Jahren der Vorfall "vergessen" sein sollte. und nicht mehr bewertet wird.
Warum wollt ihr die aus den PA's raus haben?
Erstellt am 02.10.2011 um 22:47 Uhr von DonJohnson
Auch ich würde die drin lassen - besser ist besser ;-)
Erstellt am 03.10.2011 um 17:10 Uhr von Lernender
Ich kann verstehen das ihr sie raus haben wollt. Doch wie schon angesprochen gibt es keine Verpflichtung des Arbeitgebers Abmahnungen zu entfernen. Es sei denn ein Arbeitnehmer hat Klage eingereicht und gewonnen.
Da sich in Unternehmen Leitungsfunktionen auch ändern können, kann es für einen Mitarbeiter der sich für eine Höherwertige Position bewirbt, durchaus von Vorteil sein wenn diese Bewerbung nicht durch Altlasten gefährdet ist.
Erstellt am 03.10.2011 um 19:06 Uhr von blackjack
Nordmann,
**ab wann -darf- eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden?**
Glaube schon das man diese sofort wieder entfernen DARF.