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Abmahnung und Fristen

N
Nordmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, ab wann darf eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden? worauf können wir uns dabei berufen? haben leider keine konkreten anhaltspunkte gefunden wie genau zu verfahren ist... danke euch

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Community-Antworten (4)

M
monalisa

02.10.2011 um 23:20 Uhr

@Nordmann, es gibt keine direkten Fristen. Die Arbeitsgerichte (Richter!) sagen, dass nach 2 Jahren der Vorfall "vergessen" sein sollte. und nicht mehr bewertet wird. Warum wollt ihr die aus den PA's raus haben?

D
DonJohnson

03.10.2011 um 00:47 Uhr

Auch ich würde die drin lassen - besser ist besser ;-)

L
Lernender

03.10.2011 um 19:10 Uhr

Ich kann verstehen das ihr sie raus haben wollt. Doch wie schon angesprochen gibt es keine Verpflichtung des Arbeitgebers Abmahnungen zu entfernen. Es sei denn ein Arbeitnehmer hat Klage eingereicht und gewonnen.

Da sich in Unternehmen Leitungsfunktionen auch ändern können, kann es für einen Mitarbeiter der sich für eine Höherwertige Position bewirbt, durchaus von Vorteil sein wenn diese Bewerbung nicht durch Altlasten gefährdet ist.

B
blackjack

03.10.2011 um 21:06 Uhr

Nordmann, ab wann -darf- eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden? Glaube schon das man diese sofort wieder entfernen DARF.

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