Erstellt am 04.03.2009 um 15:54 Uhr von DonJohnson
Es sollte zeitnah nach Bekannt werden geschehen. Ansonsten verliert die Abmahnung an "Lern- und Strafeffekt".
Erstellt am 04.03.2009 um 16:01 Uhr von Tamirasun
Danke danke danke, war ungefähr das was ich im Kopf hatte...
Erstellt am 04.03.2009 um 19:32 Uhr von packer
präzisierend heisst es, zeitnah, nachdem es dem arbeitgeber bekannt wurde! kann also auch länger nach dem vorfall sein...