Abmahnungen - Frist?
Gibt es eine Frist zur Erteilung von Abmahnungen oder sind drei Wochen nach dem Vorfall nicht schon zu spät
Community-Antworten (6)
15.05.2006 um 13:08 Uhr
Eine gesetzliche Frist, bis wann eine Abmahnung erfolgen muß, gibt es nicht.
15.05.2006 um 13:38 Uhr
moin manner, hab da auch noch was gefunden:
Es gibt keine Frist die jemanden dazu verpflichtet innerhalb einer gewissen Zeit eine Abmahnung auszusprechen (BAG, 15.01.1986, 5 AZR 70/84). Allerdings kann das Recht auf Abmahnung verwirken. Dies geschieht dann, wenn der Abmahnungsberechtigte zu lange wartet, so dass der evtl. Abmahnungsempfänger darauf vertrauen kann, sein (Fehl)Verhalten habe zu keiner Beanstandung Anlass gegeben.
gruß, packer
15.05.2006 um 22:25 Uhr
Hallo Manner,
laut einem Lehrer für Arbeitsrecht bei meiner Fortbildung, werden Abmahnungen nach einer Frist von 2-4 Wochen als rechtlich bedenklich eingestuft.
Grüsse Lilo
15.05.2006 um 23:40 Uhr
@Lilo Auch hier liegt anscheinend wieder ein Fall von "Betriebsverfassungs-Häresie" vor. Seminarleiter gibt es, die überlegen zu wenig!
16.05.2006 um 15:08 Uhr
Also für fristlose Kündigungen gibt es eine Frist von 2 Wochen: BGB §626 (2)
16.05.2006 um 15:30 Uhr
@on Die fristlose Kündigung kann auch noch nach 7 oder 10 oder 16 Wochen erfolgen. Wenn der AG erst dann Kenntnis von den Umständen die zur fristlosen Kündigung führen, geht es auch später.
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