Wir brauchen für unser BR-Büro einen neuen Schließzylinder, da ein BR Schlüssel abhanden gekommen ist.
Im Allgemeinen gibt es in unserem Haus ein Schließsystem, zu dem in der Geschäftsführung Generalschlüssel vorhanden sind, um alle Räume öffnen zu können.
Uns hat man nun die Beschaffung eines neuen Schließzylinders verweigert, der nicht mit dem Firmen - Schließsystem kompatibel ist.

Nehmen wir einen Firmeneigenen Schließzylinder, hat die Geschäftsführung uneingeschränkte Zutrittsmöglichkeit in unser Büro.
Gibt es eine rechtliche Grundlage, die uns davor schützt? Hat jemand schon eine ähnliche Erfahrung gemacht?