Erstellt am 07.12.2011 um 08:46 Uhr von rolfo
Ich glaube, es ist in den meisten Fällen so üblich dass auch das BR-Büro in das Schließsystem integriert ist. Warum auch nicht? Putzfrauen müssen doch auch rein, oder putzt ihr selbst.
Ihr habt doch sicherlich abschließbare Schränke und Schreibtische.
Was ist so geheim dass ihr es absichern müsst wie Fort Knox?
Erstellt am 07.12.2011 um 08:48 Uhr von Ulrik
Eine Rechtsquelle habe ich nicht für Dich, aber ich könnte mir die Sache mit dem allgemeinen Schliessystem über die Brandschutzverordnung weitergehend erklären.
Angenommen, es brennt und die Feuerwehr rückt an. Im allgemeinen ist in der BMZ ein Generalschlüssel für die Feuerwehrleute hinterlegt.
Aber andere Idee. Wenn der AG euch einen anderen Schliesszylinder verweigert, dann lasst euch abschliessbare Schränke geben, zu denen nur ihr die Schlüssel habt.
Erstellt am 07.12.2011 um 09:16 Uhr von wölfchen
. . . das LAG Nürnberg hat dazu bereits 1999 mit Beschluss vom 01.04.1999 AZ 6 Ta 6/99 entschieden, dass die Schlüssel für das BR-Büro vom BR verwaltet werden. Nun stellt sich mir die Frage, wie der BR den Generalschlüssel der Geschäftsleitung verwalten will ;-) Und das Arbeitsgericht Mannheim hat ebenfalls mit dem rechtskräftigen Beschluss vom 20.10.1999 - 12 BV 4/99 festgestellt, dass der BR Anspruch auf ein Sicherheitsschloß außerhalb der allgemeinen Schließanlage hat.
Gern wird (s.o.) das Argument Feuerwehr bemüht, aber mal ehrlich: ich kenne keine Feuerwehr, die im Brandfall erst lange auf einen Schlüssel wartet - da wird die Tür aufgehackt und fertig! . . .
Erstellt am 07.12.2011 um 09:47 Uhr von Brigachkatz
Außer den BRM hat bei uns der Sicherheitsbeauftragte und die GL einen Schlüssel.
Das ist aber kein Problem, da nur wir Schlüssel für die Schränke und Schreibtische haben.
Da auch nur der BR das Passwort für den PC hat, können wir mit dem Generalschlüssel der GL der auch bei uns die Tür öffnet, gut leben.
Erstellt am 07.12.2011 um 14:25 Uhr von petrus
> Im allgemeinen ist in der BMZ ein Generalschlüssel für die Feuerwehrleute hinterlegt.
Tja - dann hinterlegt man dort auch noch den Schlüssel zum BR-Zimmer. Natürlich im versiegelten Umschlag...
Erstellt am 07.12.2011 um 14:36 Uhr von kunzundhinz
Mit einem Schlüssel außerhalb der Schließanlage und zwingender Zugang im Notfall, ist es doch ganz einfach.
Man hinterlegt bei der Hausverwaltung einen 2-Schlüssel in einem verschlossenen Umschag, der per -QuerUnterschrift- belegbar gegen unbemerktes Öffen gesichert ist.
So haben wir es getan. Dann bleibt nur noch das Thema "Reinigung". Hier haben wir es so gergelt, dass das BR Büro nur bei Anwesenheit eines BRM gereinigt wird. So ist auch das Thema "wohin mit den vielen Unterlagen" die teils auch weil lfd. an Folienwänden usw. angebracht sind.
Beim Thema Schrankschlüssel muss aber auch darauf geachtet werden, dass diese Schränke dann nicht die "normalen" Schlösser haben, wo der HV Doppelschlüssel hat bzw. sich sich auf Grund der SchlüsselNr. außen am Schloß einfach besorgen kann, ggf. auch bei Hersteller/Verkäufer der Schränke.