Erstellt am 22.05.2011 um 12:06 Uhr von Südmann
in seinem Büro hat der BR Hausrecht und kann bestimmen, wer reinkommt oder auch nicht
der § 123 StGB Hausfriedensbruch gilt entsprechend
Beschlußfassung auf ein "eigenes Schloß"
dem AG unter Fristsetzung den Beschluß mitteilen
und dann ggfs. mittels arbeitsgerichtlichem Beschlußverfahren und Anwalt durchsetzen
läuft unter § 40 BetrVG
für "Notfälle" kann man dann ja vorsorgen,
z.b. Schlüsselkasten an der Außenseite des BR-Büros anbringen
(verglast, ähnlich einem Feuermelder)
so daß Zugriff auf den Schlüssel erfolgen kann (einschlagen, Schlüssel entnehmen)
übrigens : wenns brennt, macht die Feuerwehr die Türe auf, ob mit oder ohne Schlüssel
Erstellt am 22.05.2011 um 12:52 Uhr von Fliege
@ Südmann
Danke für deine umfassende Antwort.
P.S.: Ich bin übrigens selbst bei der Feuerwehr.....
Erstellt am 22.05.2011 um 13:16 Uhr von neskia
Das Bürozimmer muss abschließbar sein und dem Betriebsrat der Zimmerschlüssel zur alleinigen Verwaltung überlassen werden (LAG Nürnberg, Beschluss vom 01.04.1999, Aktenzeichen: 6 Ta 6/99)
ferner Fitting zu §40 BetrVG
Erstellt am 22.05.2011 um 13:39 Uhr von wahlvst
...aber der Br muss dann auch sicherstellen, dass die Reinigungsfrau und vorallem unsere Handwerker zur Erledigung ihrer Aufgaben ins Büro können. Der BR muss sich hier dann nach deren Arbeitszeiten richten.
Bedeutet Absprache zu wlechen Zeiten diesen der Zugang ermöglicht werden muss. Doch Reinigungskräfte sind keine Spione, daran sollte man auch denken. Denn wären diess solche wären die Räume der GF ja interessanter.
Denn sonst könnten Mehrkosten entstehen, die der AG nicht gem. § 40 BetrVG tragen muss und / oder der BR muss selber reinigen.
Erstellt am 22.05.2011 um 13:50 Uhr von AucheinGast
Wie jetzt, ihr putzt nicht selbst?
Erstellt am 22.05.2011 um 14:38 Uhr von Fliege
@AucheinGast
Wieso sollten wir putzen? Habe noch nie gehört, dass Betriebsräte Dreck machen.
Das Büro ist nur ein Alibi....wird nie benützt...für was auch.....
Leider hat mir deine Antwort im Gegensatz zu Südmann / neskia / wahlvst kein Staubkörnchen weitergeholfen....
Erstellt am 23.05.2011 um 09:56 Uhr von Tulpe
Haben ein Schloß zum Auslesen. Zutritt nur für BR, 1 Generalschlüssel liegt bei der GL im Tresor. Kommt man nur durch ein Protokoll dran, Reinigungsfrau kommt morgens, wenn ein BR da ist.
Auch ein Hausmeister ist Erpressbar deswegen hat er kein Schlüssel. Es ist fast immer ein BR im Haus der Zutritt hat.
Und die Schränke im BR-Büro sind immer abgeschlossen.
Grüße