Unser BR-Gremium hat ein eigenes Betriebsratsbüro und die BR-Kollegen haben einen Schlüssel dazu. Nun kommt es in letzter Zeit gehäuft vor, dass die Reinigungsfrau und vorallem unsere Handwerker (Telefonleitung erneuern, Rauchmelder wechseln.etc...) mit dem Generalschlüssel das Büro öffnen ohne jemand vom BR vorher Bescheid zu sagen. Sprechen wir sie darauf an heißt es nur "wenn`s im Büro brennt können wir den BR vorher auch nicht um Erlaubnis fragen".
Frage: Hat der BR ein Recht darauf ein Schloss eingebaut zu bekommen, welches nicht mit dem Zentralschlüssel geöffnet werden kann? Gibt es dazu vielleicht schon Urteile?
Vielen Dank für eure Antworten.