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Zugangsberechtigung für BR-Büro

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Fliege
Jan 2018 bearbeitet

Unser BR-Gremium hat ein eigenes Betriebsratsbüro und die BR-Kollegen haben einen Schlüssel dazu. Nun kommt es in letzter Zeit gehäuft vor, dass die Reinigungsfrau und vorallem unsere Handwerker (Telefonleitung erneuern, Rauchmelder wechseln.etc...) mit dem Generalschlüssel das Büro öffnen ohne jemand vom BR vorher Bescheid zu sagen. Sprechen wir sie darauf an heißt es nur "wenn`s im Büro brennt können wir den BR vorher auch nicht um Erlaubnis fragen". Frage: Hat der BR ein Recht darauf ein Schloss eingebaut zu bekommen, welches nicht mit dem Zentralschlüssel geöffnet werden kann? Gibt es dazu vielleicht schon Urteile? Vielen Dank für eure Antworten.

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Community-Antworten (7)

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Südmann

22.05.2011 um 14:06 Uhr

in seinem Büro hat der BR Hausrecht und kann bestimmen, wer reinkommt oder auch nicht der § 123 StGB Hausfriedensbruch gilt entsprechend

Beschlußfassung auf ein "eigenes Schloß" dem AG unter Fristsetzung den Beschluß mitteilen und dann ggfs. mittels arbeitsgerichtlichem Beschlußverfahren und Anwalt durchsetzen läuft unter § 40 BetrVG

für "Notfälle" kann man dann ja vorsorgen, z.b. Schlüsselkasten an der Außenseite des BR-Büros anbringen (verglast, ähnlich einem Feuermelder) so daß Zugriff auf den Schlüssel erfolgen kann (einschlagen, Schlüssel entnehmen)

übrigens : wenns brennt, macht die Feuerwehr die Türe auf, ob mit oder ohne Schlüssel

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Fliege

22.05.2011 um 14:52 Uhr

@ Südmann

Danke für deine umfassende Antwort. P.S.: Ich bin übrigens selbst bei der Feuerwehr.....

N
neskia

22.05.2011 um 15:16 Uhr

Das Bürozimmer muss abschließbar sein und dem Betriebsrat der Zimmerschlüssel zur alleinigen Verwaltung überlassen werden (LAG Nürnberg, Beschluss vom 01.04.1999, Aktenzeichen: 6 Ta 6/99) ferner Fitting zu §40 BetrVG

W
wahlvst

22.05.2011 um 15:39 Uhr

...aber der Br muss dann auch sicherstellen, dass die Reinigungsfrau und vorallem unsere Handwerker zur Erledigung ihrer Aufgaben ins Büro können. Der BR muss sich hier dann nach deren Arbeitszeiten richten.

Bedeutet Absprache zu wlechen Zeiten diesen der Zugang ermöglicht werden muss. Doch Reinigungskräfte sind keine Spione, daran sollte man auch denken. Denn wären diess solche wären die Räume der GF ja interessanter.

Denn sonst könnten Mehrkosten entstehen, die der AG nicht gem. § 40 BetrVG tragen muss und / oder der BR muss selber reinigen.

A
AucheinGast

22.05.2011 um 15:50 Uhr

Wie jetzt, ihr putzt nicht selbst?

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Fliege

22.05.2011 um 16:38 Uhr

@AucheinGast

Wieso sollten wir putzen? Habe noch nie gehört, dass Betriebsräte Dreck machen. Das Büro ist nur ein Alibi....wird nie benützt...für was auch..... Leider hat mir deine Antwort im Gegensatz zu Südmann / neskia / wahlvst kein Staubkörnchen weitergeholfen....

T
Tulpe

23.05.2011 um 11:56 Uhr

Haben ein Schloß zum Auslesen. Zutritt nur für BR, 1 Generalschlüssel liegt bei der GL im Tresor. Kommt man nur durch ein Protokoll dran, Reinigungsfrau kommt morgens, wenn ein BR da ist. Auch ein Hausmeister ist Erpressbar deswegen hat er kein Schlüssel. Es ist fast immer ein BR im Haus der Zutritt hat. Und die Schränke im BR-Büro sind immer abgeschlossen.

Grüße

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