Zuständigkeit des BR in einem Unternehmen mit unterschiedlichen Firmen
Als erstes ein Hallo an Alle, das Unternehmen in dem ich arbeite besteht aus verschiedenen juristisch unabhängigen "Firmen" (eine Aktiengesellschaft, eine GmbH usw.). Im wesentlichen sitzen wir unter einem Dach und dienen dem selben Unternehmenszweck. Der Unternehmensteil, in dem ich angestellt bin wurde bisher von keinem BR vertreten, der Rest des Unternehmes besitzt einen gemeinsamen BR. Nun hat die Geschäftsleitung mit ihrem verlängerten Arm, dem BR, beschlossen auch meine "Firma" zu betreuen. Mal ganz abgesehen davon, dass ich mich zur nächsten Wahl aufstellen lasse ist es mir nicht wohl dabei mich brandaktuell von einem BR vertreten zu lassen, den ich weder gewählt habe, geschweige denn in ihn das geringste Vertrauen habe. Meine Frage: dürfen GL und BR einfach so beschließen, dass meine Firma ab sofort auch vom BR betreut wird, was sagt der Gesetzgeber? Können wir uns wehren?
Community-Antworten (1)
09.12.2009 um 21:40 Uhr
Der AG unterstellt hier möglicher Weise einen Gemeinschaftsbetrieb gem. § 1 BetrVG. Ihr solltet euch als BR beraten lassen ob dieser zutrifft.
Weiter einfach einen eigenen Wahlvorstand zur BR Wahl einsetzen. Dann müsste der AG diese Wahl anfechten und das ArbG würde klären ob es ein Gemeinschaftbetrieb gem. § 1 ist. Nicht überall wo das vermutet wird, trifft es auch zu.
Nur dass unter einem Dach sitzen reich lange nicht aus.
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