Bei der Einstellung einer Mitarbeiterin wurde vergessen, die Zahlung der Weihnachtsgratifikation zu vereinbaren. Alle Kolleginnen und Kollegen erhalten ihr Weihnachtsgeld. Der Dienstgeber hat der Mitarbeiterin jetzt zugesagt, ihr im neuen Jahr eine Gehaltserhöhung zu zahlen, weil er mit ihren Leistungen super zufrieden ist. Er bleibt jedoch wegen der ausbleibenden Weihnachtsgratifikation bei seiner ablehnenden Haltung.

Die betroffene Kollegin fühlt sich jetzt natürlich ungleich behandelt.