Erstellt am 02.01.2012 um 13:30 Uhr von kunzundhinz
Kann richtig sein. Da muss man die Regelung lesen und beachten unter welchen Umständen Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht. Auch wichtig, muss es ggf, und wenn ja wann zurückgezahlt werden.
Es wird oftmals berechtig als "Treueprämie" gezahlt.
Erstellt am 02.01.2012 um 14:54 Uhr von gironimo
besteht zum "Weihnachtsgeld" ein Tarifvertrag oder gibt es eine Betriebsvereinbarung?
Erstellt am 02.01.2012 um 14:57 Uhr von Nordfriesin
Hallo.
Es gibt keine schriftliche Regelung zu diesem Thema im Betrieb. Uns als BR ist auch nichts bekannt.
Als Handlungsmöglichkeit sehe ich für den BR den § 87 , 1 , Ziff. 11 und das AGG , oder liege ich da falsch ?
Mal abgesehen davon, dass ich davon überzeugt bin, dass es nicht rechtens ist, wenn keine schriftlichen Vereinbarungen existieren.
Erstellt am 02.01.2012 um 15:02 Uhr von Betriebsrätin
Es muss ja eine Regelung/ -grundlage geben. Sollte dem Br auch bekannt sein und er könnte/sollte ggf. nachfragen.
Also, notfalls müsste ein leider unwissender BR, was schon bedenklich ist, zum AG gehen und fragen.
Doch eigentlich müsste dem BR die wichtgsten Grundlagen der Beschäftigung, hierzu zählt auch Bezahlung bekannnt sein.
Erstellt am 02.01.2012 um 15:07 Uhr von gironimo
also zumindest kann sich der AG nicht im stillen Kämmerlein die Regeln selbst zurecht legen.
Ich würde also den AG erst einmal auffordern darzulegen, auf welcher Grundlage er nicht gezahlt hat oder glaubt nicht zahlen zu müssen (vielleicht zaubert er ja etwas aus dem Hut, was leicht vergilbt vor langer Zeit mal bekanntgegeben wurde - oder er beruft sich auf einen Nordfriesischen Küstentarif oder oder). Und ich würde auch auf die Mitbestimmung bei den Verteilungsgrundsätzen verweisen.