Erstellt am 30.11.2011 um 18:14 Uhr von sanifair
Vielleicht... vielleicht aber auch nicht!
Auf welcher Grundlage zahlt denn der AG? Wortlaut?
Erstellt am 30.11.2011 um 18:23 Uhr von Stinkmorchel
Das ist ja meiner Meinung nach das verzwickte an der Sache: Im AV steht dazu nichts und auf der Lohnabrechnung nur Jahressonder- Vergütung, tariflich.:-(
Erstellt am 30.11.2011 um 18:26 Uhr von Tanzbär
> ... und auf der Lohnabrechnung nur Jahressonder- Vergütung, tariflich.
Und was steht im Tarif?
Erstellt am 30.11.2011 um 18:49 Uhr von Kurzarbeiter
es gibt sogar Fälle, da müssen AG welche vor April ausscheiden dieses zurückzahlen.
Erstellt am 30.11.2011 um 19:20 Uhr von rainerw
@Kuezarbeiter,
ich denke mal du meintest sicherlich AN und nicht AG
Erstellt am 30.11.2011 um 19:54 Uhr von Kurzarbeiter
Erstellt am 01.12.2011 um 08:45 Uhr von rkoch
> Und was steht im Tarif?
@Stinkmorchel
Tanzbärs Frage ist durchaus berechtigt! In vielen TV steht etwas von "der AN zum Zahlungszeitpunkt in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht" als Bedingung zum Anspruch auf die Sonderzahlung, da diese Quasi die Treue zum Unternehmem belohnen soll. Und ein AN der selbst gekündigt hat erfüllt diesen Anspruch nicht mehr. Es KANN also zulässig sein. Suche also im entsprechenden TV (z.B. zum 13. Monatsgehalt) nach einer derartigen Formulierung, dann bist Du schlauer.