"Weihnachtsgeld" bei Kündigung
Hallo zusammen, Folgender Fall: AN hat zum 31.12 2011 seinen Vertrag bei uns gekündigt. Er war dann seit über 14 Jahren bei uns in der Firma und hat, wie der Rest der Belegschaft, jährlich mit dem Nov.-Gehalt seine Jahressonder-Vergütung erhalten. Nur eben dieses Jahr nicht. Ist das von seiten des AG rechtens ? Da gibts ja einiges zu beachten...
Community-Antworten (7)
30.11.2011 um 19:14 Uhr
Vielleicht... vielleicht aber auch nicht!
Auf welcher Grundlage zahlt denn der AG? Wortlaut?
30.11.2011 um 19:23 Uhr
Das ist ja meiner Meinung nach das verzwickte an der Sache: Im AV steht dazu nichts und auf der Lohnabrechnung nur Jahressonder- Vergütung, tariflich.:-(
30.11.2011 um 19:26 Uhr
... und auf der Lohnabrechnung nur Jahressonder- Vergütung, tariflich. Und was steht im Tarif?
30.11.2011 um 19:49 Uhr
es gibt sogar Fälle, da müssen AG welche vor April ausscheiden dieses zurückzahlen.
30.11.2011 um 20:20 Uhr
@Kuezarbeiter, ich denke mal du meintest sicherlich AN und nicht AG
30.11.2011 um 20:54 Uhr
rainerw
Klarrrr ;-))
01.12.2011 um 09:45 Uhr
Und was steht im Tarif?
@Stinkmorchel
Tanzbärs Frage ist durchaus berechtigt! In vielen TV steht etwas von "der AN zum Zahlungszeitpunkt in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht" als Bedingung zum Anspruch auf die Sonderzahlung, da diese Quasi die Treue zum Unternehmem belohnen soll. Und ein AN der selbst gekündigt hat erfüllt diesen Anspruch nicht mehr. Es KANN also zulässig sein. Suche also im entsprechenden TV (z.B. zum 13. Monatsgehalt) nach einer derartigen Formulierung, dann bist Du schlauer.
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