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"Weihnachtsgeld" bei Kündigung

S
Stinkmorchel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Folgender Fall: AN hat zum 31.12 2011 seinen Vertrag bei uns gekündigt. Er war dann seit über 14 Jahren bei uns in der Firma und hat, wie der Rest der Belegschaft, jährlich mit dem Nov.-Gehalt seine Jahressonder-Vergütung erhalten. Nur eben dieses Jahr nicht. Ist das von seiten des AG rechtens ? Da gibts ja einiges zu beachten...

1.81807

Community-Antworten (7)

S
sanifair

30.11.2011 um 19:14 Uhr

Vielleicht... vielleicht aber auch nicht!

Auf welcher Grundlage zahlt denn der AG? Wortlaut?

S
Stinkmorchel

30.11.2011 um 19:23 Uhr

Das ist ja meiner Meinung nach das verzwickte an der Sache: Im AV steht dazu nichts und auf der Lohnabrechnung nur Jahressonder- Vergütung, tariflich.:-(

T
Tanzbär

30.11.2011 um 19:26 Uhr

... und auf der Lohnabrechnung nur Jahressonder- Vergütung, tariflich. Und was steht im Tarif?

K
Kurzarbeiter

30.11.2011 um 19:49 Uhr

es gibt sogar Fälle, da müssen AG welche vor April ausscheiden dieses zurückzahlen.

R
rainerw

30.11.2011 um 20:20 Uhr

@Kuezarbeiter, ich denke mal du meintest sicherlich AN und nicht AG

K
Kurzarbeiter

30.11.2011 um 20:54 Uhr

rainerw

Klarrrr ;-))

R
rkoch

01.12.2011 um 09:45 Uhr

Und was steht im Tarif?

@Stinkmorchel

Tanzbärs Frage ist durchaus berechtigt! In vielen TV steht etwas von "der AN zum Zahlungszeitpunkt in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht" als Bedingung zum Anspruch auf die Sonderzahlung, da diese Quasi die Treue zum Unternehmem belohnen soll. Und ein AN der selbst gekündigt hat erfüllt diesen Anspruch nicht mehr. Es KANN also zulässig sein. Suche also im entsprechenden TV (z.B. zum 13. Monatsgehalt) nach einer derartigen Formulierung, dann bist Du schlauer.

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