Weihnachtsgeld trotz AN-Kündigung?
Wenn ein Arbeitnehmer zum 31.12.06 gekündigt hat oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, hat er Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn alle anderen Arbeitnehmer Weihnachtsgeld bekommen? Im Arbeitsvertrag steht es ist eine freiwillige Zahlung. Kann der Arbeitgeber selbst entscheiden wem er Weihnachtsgeld zahlt und wem nicht?
Community-Antworten (5)
01.12.2006 um 13:51 Uhr
Hallo, Weihnachtsgeldszahlungen werden in Tarifverträgen, betriebsvereinbarungen oder in Arbeitsverträgen geregelt. Musst nachschauen was bei euch existiert. Bei uns ( TVDRK) gibt es folgende Regelung : bei Selbstkündigung auch bei Aufhebungsveträgen bekommt der MA Weihnechtsgeld wenn er bis zum 1.4. im nächsten Kalenderjahr im Betrieb bleibt. Z.B. MA gekündigt- muss ( mit Einhaltung der Kündigungsfrist bis zum 1.4. i Betrieb arbeiten- bekommt Weihnachstgeld, wenn aber seine Künd.Frist. am 28.02. endet bekommt er keins.
02.12.2006 um 10:38 Uhr
schlumpf, die Passage im Arbeitsvertrag soll dem Anschein nach doch nur der "betrieblichen Übung" entgegenwirken.
Wenn im Arbeitsvertrag oder einem geltenden TV z.B. nicht geregelt ist, dass die Zahlung davon abhängt, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch besteht oder ungekündigt ist, muss dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung getragen werden. In diesem Fall könnte der von Dir zitierte AN seinen Anspruch auf Weihnachtsgeld geltend machen.
Ausführliche Informationen/Rechtsprechung zu "Weihnachtsgeld" findest Du hier: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/weihnachtsgeld.htm
03.12.2006 um 00:47 Uhr
@fayence ich denke das sollte man noch etwas präzisieren:
es kommt auf das vom AG formulierte ziel der zahlung des wihnachtsgeldes an. dabei sind die auslegungsregeln zu beachten. hat das weihnachtsgeld entgeld charakter dann hast du sicher recht. aufgrund der gleichbehandlung steht es dem AN zu. verfolgt der AG aber das ziel betriebstreue zu belohnen, dann steht dem AN diese leistung nicht zu. die wortwahl "weihnachtsgeld" spricht wohl eher für die erste variante, aber evtl. hat der AG sich aber hier schon einmal entsprechend positioniert.
03.12.2006 um 10:04 Uhr
agb kontrolle! solche formulierungen in arbeitsverträgen sind nichtig. der ag muß einen grund angeben warum er eine zulage nicht mehr zahlen will
04.12.2006 um 00:59 Uhr
@harald Weihnachtsgeld als Zulage...aha?! Lieber Fragesteller auch hier wieder: Ein echter "haraldschnitzer"!
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