Erstellt am 13.10.2010 um 10:07 Uhr von Widder
Hallo Lilly
Der Kollegin wird nicht gekündigt, ihr Vertrag läuft aus, fertig.
Ein Anspruch ergibt sich evtl. aus dem TV. Darin kann z.B. geregelt sein, das das Weihnachtsgeld anteilig, also für die gearbeiteten Monate des Jahres gezahlt wird.
Erstellt am 13.10.2010 um 10:21 Uhr von BRVLH
Hallo >lilly,
einen gesetzliche Verpflichtung des AG zur Zahlung von Weihnachtsgeld (WG) existiert nicht. Ein Anspruch auf WG kann aber auf Grund unterschiedlicher Anspruchsgrundlagen bestehen. Z.B. Anspruch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, betrieblicher Übung bzw. aus arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz.
In der Regel wird eine Zahlung mit einem Stichtag verbunden und wichtig wäre sicherlich noch zu wissen, ob die Kollg. vorher schon mal WG bekommen hat.
Erstellt am 13.10.2010 um 10:28 Uhr von lilly
Die Mitarbeiterin hat letztes Jahr schon anteilig Weihnachtsgeld erhalten.
Erstellt am 13.10.2010 um 10:59 Uhr von Forentroll
Das hat nichts zu sagen. Es kommt immer auf die Regelung in der das Weihnachtsgeld zugesagt wird. Es ist wie oben schon geschrieben. Wird nach Tarifvertrag oder entsprechend Arbeitsvertrag gezahlt. Da hier keiner die Grundlage kann dir auch keiner Helfen!!!
Erstellt am 13.10.2010 um 11:35 Uhr von betriebsratten
Schaut vielleicht auch mal nach wie solche Fälle, sofern es die gab, in der Vergangenheit geregelt wurden.
Vielleicht kann mans als Betriebliche Übung laufen lassen
Erstellt am 13.10.2010 um 12:37 Uhr von BRVLH
habe folgendes gefunden, wie würdet ihr das jetzt verstehen?
"Weihnachtsgeld und sonstige Sondervergütungen - BAG v. 28. 3. 2007 – 10 AZR 261/06
4. Wird für den Fall einer freiwilligen Sonderzahlung des Arbeitgebers im Arbeitsvertrag vereinbart, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Sonderzahlung hat, wenn er selbst gekündigt oder eine Kündigung des Arbeitgebers veranlasst hat und deshalb vor Ablauf der Bindungsfrist ausscheidet, steht eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers oder der Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags dem Anspruch auf die Sonderzahlung nicht entgegen. (Orientierungssätze der BAG-Richter/innen) "
Besonders der letzte Teil des Satzes "....oder der Ablauf eines befristeten AV dem Anspruch nicht entgegen. Das kann doch heissen, dass auch ein befristeter AN Anspruch hat, oder??
Erstellt am 13.10.2010 um 19:37 Uhr von qwert
Ja natürlich hat er den, wieso denn nicht? Er ist doch ganz genauso Arbeitnehmer wie alle anderen.
Wenn der TV anteilige Zahlungen vorsieht, dann ist das so.
Wenn im TV steht das WG nur erhält wer am 15.12. beschäftigt ist, dann hat der AN eben Pech gehabt.
Ohne diese Informationen können wir da schlecht weiterhelfen.