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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Weihnachtsgeld trotz Kündigung?

C
Chris
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Hier eine Frage zur Interpretation des Arbeitsvertrages eines MA:

Der MA hat gekündigt, der Termin des Ausscheidens liegt Anfang 2007. Im Anstellungsvertrag steht a) ein monatliches Gehalt und b) daß ein 13. Gehalt gezahlt wird, wenn das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. Ob zum Zeitpunkt der Auszahlung oder zum zum 31.12 des Jahres weiß ich nicht, ist aber für diesen Fall nicht von Belang. Soweit ist der Fall auch klar. Keine Zahlung.

Nun hat der MA aber in der letzten Gehaltserhöhung nicht eine Erhöhung des monatlichen Gehaltes erhalten, sondern es steht sein neues Jahresgehalt drin. Das neue Jahresgehalt wäre genau 13 mal ein Monatsgehalt. Der MA verstand die Gehaltserhöhung als Zusatz zum Arbeitsvertrag, mit wirksamer Änderung obiger Klausel b). Kann sich jetzt der MA auf das Jahresgehalt berufen und dieses einfordern? Oder hat er sich geirrt?

mfg

3.03401

Community-Antworten (1)

H
huettenwolf

11.10.2006 um 10:11 Uhr

@Chris, denkbar ist alles. Aber prüfen kann man das nur, wenn man den Arbeitsvertrag und die offensichtliche Ergänzung hat, einschließlich der in BV und TV mitgeltenden Regelungen. Und am besten lässt dein Kollege das von einem Anwalt prüfen. Hier wird es vermutlich auf den genauen Wortlaut ankommen.

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