Hallo,

Hier eine Frage zur Interpretation des Arbeitsvertrages eines MA:

Der MA hat gekündigt, der Termin des Ausscheidens liegt Anfang 2007. Im Anstellungsvertrag steht a) ein monatliches Gehalt und b) daß ein 13. Gehalt gezahlt wird, wenn das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. Ob zum Zeitpunkt der Auszahlung oder zum zum 31.12 des Jahres weiß ich nicht, ist aber für diesen Fall nicht von Belang.
Soweit ist der Fall auch klar. Keine Zahlung.

Nun hat der MA aber in der letzten Gehaltserhöhung nicht eine Erhöhung des monatlichen Gehaltes erhalten, sondern es steht sein neues Jahresgehalt drin. Das neue Jahresgehalt wäre genau 13 mal ein Monatsgehalt. Der MA verstand die Gehaltserhöhung als Zusatz zum Arbeitsvertrag, mit wirksamer Änderung obiger Klausel b).
Kann sich jetzt der MA auf das Jahresgehalt berufen und dieses einfordern? Oder hat er sich geirrt?

mfg