Erstellt am 26.01.2009 um 13:43 Uhr von wiewo
Hallo wertigo,
eine Frage zurück: Wozu sind unterschriebene Verträge da? Um gebrochen zu werden? Nein, wir sind ja nicht in Fußball-Bundesliga.
Also, wenn die Konstellation wie beschrieben ist, gibt es keine Möglichkeit - außer einem sehr unwahrscheinlichen "good will" des AG.
Erstellt am 26.01.2009 um 13:46 Uhr von Kölner
@wertigo
Da wird der Kollege vielleicht doch bis April warten müssen und seine Firma etwas später verlassen...
Erstellt am 26.01.2009 um 14:11 Uhr von Uschi66
@wertigo
Gegenfrage: Wie würdest Du bzw. der Betroffene es sehen, wenn der AG versuchen wollte Vertragsbestndteile nicht einzuhalten bzw. diesen zu umgehen?
Erstellt am 26.01.2009 um 17:28 Uhr von kriegsrat
bezüglich unterschied weihnachtsgratifikation/weihnachtsgeld :
Ist dem Arbeitnehmer eine Gratifikation von mehr als 100 Euro bis zu einer Monatsvergütung gewährt worden, so kann die Rückzahlungsverpflichtung bis zu einem Ausscheiden bis zum Ablauf des 31.03. des Folgejahres vorgesehen werden. Ist die Gratifikation zwischen einem und zwei Monatsgehältern, so kann höchstens bis zum 30.06. des Folgejahres eine Rückzahlungsklausel wirksam vereinbart werden. Übersteigt die Gratifikation zwei Monatsgehälter, ist es zulässig, eine gestaffelte Rückzahlung vorzusehen. Hiernach kann vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer bei einem Ausscheiden bis zum 31.03. eineinhalb Monatsbezüge, bei einem Ausscheiden bis zum 30.06. einen Monatsbezug und bei einem Ausscheiden bis zum 30.09. einen halben Monatsbezug zurückzahlen muss. Eine längere Bindung kann auch bei hohen Gratifikationen nicht wirksam vereinbart werden.
Im Unterschied zu diesen Gratifikationen muss das sog. dreizehnte Monatsgehalt nicht zurückgezahlt werden. Dieses wird zwar auch in der Regel mit dem November-Gehalt als "Weihnachtsgeld" gezahlt, da es sich bei dem dreizehnten Monatsgehalt aber um echtes Entgelt für die Arbeitsleistung handelt, kann hierbei keine Rückzahlungsverpflichtung vorgesehen werden. Im Gegenteil, da das dreizehnte Monatsgehalt sozusagen jeden Monat mit der Beschäftigung verdient wird, besteht grundsätzlich ein Anspruch, auch bei vorzeitigem Ausscheiden, auf das anteilige dreizehnte Monatsgehalt.
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Recht_A-Z/m_z/rueckzahlung_weihnachtsgeld.php
Erstellt am 27.01.2009 um 09:51 Uhr von Sanieris
Verträge muss man einhalten !
Man kann aber auch Pech haben z.B. man Kündigt zum 31.03.09 und wird dann was ich keinem Wünsche, 2 Wochen vorher plötzlich Krank !
Gab es schon öffter.
Aber Bitte Kollegen zerlegt mich jetzt nicht !
Erstellt am 27.01.2009 um 09:54 Uhr von Mona-Lisa
@Sanieris,
keine Bange, ich zerleg dich nicht..... :-))
Aber eines sollte dir klar sein! Die Kündigung bleibt bestehen, auch wenn der Kollege erkrankt!
Die Kündigung ist Bestandteil des Arbeitsvertrages und - wie du selbst zu Recht betonst - Verträge sind einzuhalten.
@wertigo,
es gibt aber Betriebe, die nicht auf den § pochen! So zum Beispiel bei uns - keiner von den Kollegen, die innerhalb dieses Zeitraums gekündigt haben, mussten die Kohle zähneknirschend wieder abliefern.
Ansonsten kann ich nur auf "Kölner's" Rat hinweisen!
Erstellt am 27.01.2009 um 09:56 Uhr von wertigo
Hallo @kriegsrat
das war genau die Antwort, die ich suchte.
Pech ist nur, dass in dem Vertrag zwar 13. Monatsgehalt steht und dieser Passus,
wenn sich das nicht mal beist!!??
Erstellt am 27.01.2009 um 11:36 Uhr von kriegsrat
@ wertigo
da müsste halt mal ein fachanwalt für arbeitsrecht drüber schauen.......
Erstellt am 27.01.2009 um 14:05 Uhr von Sanieris
@Mona-Lisa
Das die Kündigung auch bei Krankheit bestehen bleibt ist ist ja klar!
Ich hatte die Frage so aufgefasst das ER zum 31.03.09 gekündigt hat und nun
Irgendwie fürher die Firma verlassen möchte! (kurz gesagt ohne Nachteile)
So verstehe Ich die Frage !!!
Und da kann es ja sein das man unerwartet Krank wird ?
So ist der 31.03.09 eingehalten worden und Er ist 2 Wochen früher raus !
Sorry war auf anderer Gedankenschiene !
Ansonsten gibt es nur Vertrag einhalten oder Freibier und nette Worte für den AG
und Hoffen Er hat ein Herz für Ausscheider !
Grüsse an Alle !
Erstellt am 27.01.2009 um 15:03 Uhr von w-j-l
Mit Auflösungsvertrag (=im Einvernehmen) kann diese Bestimmung ausgeschlossen werden.
Gab es bei uns früher regelmäßig (BAT).
Bei einer regulären Kündigung greift sie gnadenlos.