Erstellt am 21.11.2011 um 14:17 Uhr von azrael
§ 87 Mitbestimmungsrechte
".. 10. Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung; 11. Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren.."
wird, wie in deinem fall eine freiwillige leistung gezahlt, hat der BR ein mitbestimmungsrecht bei den grundsätzen(!) der verteilung.
wohlgemerkt, der AG muss diese leistung nicht bringen aber wenn, dann könnt ihr -notfalls über die einigungsstelle- euer recht der mitbestimmung einfordern.
eine BV zu diesem thema könnte z.b. beinhalten, dass -sollte eine prämie gezahlt werden- sie nach folgenden kriterien zu verteilen ist: "..."
Erstellt am 21.11.2011 um 15:30 Uhr von Lernender
woher wisst ihr das es eine freiwillige Prämie ist und wie hat euer AG das begründet?
Erstellt am 21.11.2011 um 16:44 Uhr von Hotzenplotz
na weil die ANs damals unterschrieben haben, dass die Prämien freiwillig sind und jederzeit kündbar. Der AG hat angedroht, die Prämien zu streichen, sollte dadurch Unfrieden entstehen. Diese Verträge sind schon alt und noch aus D-Mark Zeiten.
Erstellt am 21.11.2011 um 18:24 Uhr von gironimo
> dass die Prämien freiwillig sind< - plural also.
Mehrere AN erhalten Prämie - andere nicht. Also kann der BR von Verteilungsgrundsätzen ausgehen und daher wird die Mitbestimmung ausgelöst.
Mein Vorschlag:
- Den AG nach seinen Grundsätzen fragen (er wird leugnen) und gleichzeitig ankündigen, bei den Verteilungsgrundsätzen mitbestimmen zu wollen.
- Nach dem Prämienvolumen fragen und wer wieviel erhält. Gleichzeitig Informationen über Prämiensyteme sammeln.
Erstellt am 21.11.2011 um 18:44 Uhr von mainpower
@gironimo,
und dann gibt es für keinen mehr Prämie!!
Was Du sagst ist zwar richtig, aber ob es im Sinne der AN ist??
Wieviel % der AN erhalten denn keine Prämie??
Erstellt am 21.11.2011 um 21:08 Uhr von paula
"Also kann der BR von Verteilungsgrundsätzen ausgehen und daher wird die Mitbestimmung ausgelöst. "
Nur weil der BR von etwas ausgeht wird noch lange keine Mitbestimmung ausgelöst. Auch wenn es ja praktisch wäre: BR bildet sich MBR ein und schon gibt es dieses und am Ende ist auch noch die Einigungsstelle zuständig!
Ob es ein MBR gibt ist davon abhängig, ob ein kollektiver Tatbestand gegeben ist. Das muss bei einzelnen Zusagen die der AG bei Vertragsschluss macht noch lange nicht gegeben sein. Da wäre ich als BR erst einmal vorsichtig und würde mir das genau anschauen.
Ich würde als MA/BR aber auch einmal prüfen welchen rechtlichen Bestand die Freiwilligkeitsklauseln des AGs haben. Auf Grund der Schuldrechtsreform und der nachgelagerten Rechtsprechung habe ich ungesehen meinen Zweifel, dass diese wirksam sind.
Erstellt am 21.11.2011 um 22:06 Uhr von DrUmnadrochit
Wenn, wie im Ursprungsbeitrag geschrieben, nur zwei AN betroffen sind, von denen einer eine Prämie bekommt und der andere nicht, dann wird es sehr schwer werden, einen Mitbestimmungssachverhalt zu konstruieren. Zumindest so lange wie der AG sich nicht dazu verleiten lässt, dem BR eine Begründung zu liefern.
Erstellt am 23.11.2011 um 07:58 Uhr von Hotzenplotz
Es sind mehrere Kollegen betroffen. Etwa 4,5% der Arbeitnehmer erhalten eine Prämie. Ich finde, das ist ein heisses Eisen und ich möchte nicht, dass künftig keine Prämien mehr ausbezahlt werden.
Erstellt am 23.11.2011 um 09:38 Uhr von rkoch
@Hotzenplotz
habt ihr den AG überhaupt schon mal gefragt warum das so ist? Eine Frage ist keine Klage und sollte (zumindest wenn ihr höflich und unverbindlich nachfragt) auch keine Probleme aufwerfen. Sogar eine Diskussion über das Wie und Warum sollte ein AG nicht scheuen.
Wenn ihr natürlich mit "wir fordern Sie auf" und "das unterliegt der MB", usw. scharf schießt wird der AG natürlich in Abwehrhaltung gehen.
Vielleicht könnt ihr auf der freundlichen Schiene Euren AG sogar zu einer anderen Verteilung bewegen ("aber der Kollege X hat doch sogar mehr geleistet als Kollege Y und im allgemeinen war die Leistung aller Kollegen doch tadellos, sollten wir da nicht darüber nachdenken.......")
Erstellt am 23.11.2011 um 15:16 Uhr von Hotzenplotz
@rkoch
Diese Prämien sind uralt und stammen noch aus einem Firmenteil, der erst durch Verschmelzung aufgenommen wurde. Die Leistungen für die Prämien werden teilweise auch nicht mehr wirklich erbracht. Der AG zahlt eigentlich nur noch aus reiner Kulanz. Mein Problem ist, dass ein Teil des Beriebsrats auf unser MBR pocht und die Kollegen ihre ohnehin wackligen Prämien aus meiner Sicht dadurch unwiderruflich verlieren könnten. Ich seh momentan einfach keinen Weg, es mir weder mit den BR-kollegen, noch mit den Prämienkollegen zu verscherzen. vielleicht hat jemand einen guten Vorschlag für mich. Danke schon mal im Voraus.
Erstellt am 24.10.2012 um 12:34 Uhr von Anuin
(Ich weiß, dass der Thread schon knapp ein Jahr alt ist.)
Es allen recht machen wollen ist nicht immer machbar und auch nicht immer sinnvoll. Wichtig ist, dass man seine Position klar vertritt und mit Argumenten stützt. Damit kann man andere überzeugen, oder nicht. Wenn ein Thema im Gremium ausdiskutiert ist, wird eine Abstimmung zu einem entsprechenden Beschluss führen. Ob der dann positive, oder negative Auswirkungen hat, wird sich dann zeigen. Sollten in diesem Fall die Kollegen z.B. die Prämie verlieren und wirst Du Deine Position zu der Sache öffentlich vertreten, so wird sich das bei der nächsten BR-Wahl vielleicht auswirken.
Wie ging es hier denn weiter?
Erstellt am 24.10.2012 um 12:45 Uhr von hotzenplotz
Wir haben nochmal mit aller Ruhe mit allen beteiligten Kollegen gesprochen. Es war recht schwer die Kollegen ohne Prämie davon zu überzeugen, auf Selbige zu verzichten. Mit allen Beteiligten haben wir ausgehandelt, dass wenn gewisse Leistungen über mind. 6 Monate erbracht werden die Prämien auch für neue Mitarbeiter gezahlt werden. War also eine Lösung, mit der die meisten Kollegen einverstanden waren. Es war danna uch kein Problem öffentlich dazu Stellung zu beziehen.
Erstellt am 24.10.2012 um 12:59 Uhr von Kulum
"Es war recht schwer die Kollegen ohne Prämie davon zu überzeugen, auf Selbige zu verzichten."
Das glaube ich gern, vor allem weil ein Richter das vermutlich auch nicht ganz verstanden hätte. Wenigstens nach den gemachten Angaben im Fred klingt es nach sachfremder Schlechterstellung (wenigstens in meinen Ohren) und die ist eben nicht statthaft im Arbeitsrecht
Erstellt am 24.10.2012 um 14:46 Uhr von rkoch
Tja Kulum, aber das hätten die Kollegen wieder selbst einklagen müssen. Und wer tut das?
Klingt für mich wie ein tragbarer "Deal"... und der BR hat was für die Kollegen erreicht, was will man mehr?
Erstellt am 24.10.2012 um 15:24 Uhr von Watschenbaum
ihr habt ja jetzt eine Lösung gefunden
ich hätte mir noch die Formulierung dieser Freiwilligkeitsklausel genauer angeschaut
gerade bei "uralten" Klauseln besteht die Möglichkeit, daß diese Klausel nicht den Formulierungsmaßstäben entspricht, die die Rechtsprechung zwischenzeitlich fordert,
um eine Leistung wirklich wirksam als "freiwillig" anzuerkennen (Stichwort hier z.b. die AGB-Kontrolle, die seit 2002 auch für Arbeitsverträge anwendbar ist)
und falls individualrechtlich dahingehend Ansprüche vorliegen,
darf man diese nicht kollektivrechtlich "verschlechtern"
Erstellt am 24.10.2012 um 16:20 Uhr von hotzenplotz
Hallo,
es ist doch wohl so, dass bei dem geringen Anteil der Beschäftigten, die eine Prämie erhalten sehr wohl von Individual- und nicht Kollektivrecht die Rede sein kann. Sollte eine Leistung aufgrund jedweder Formulierungen verändert werden kann sie doch nur zur Pflicht für den AG werden, was den AG sicher nicht zum Gewähren weiterer Prämien bewegen wird, oder eben nicht, woraufhin alle Prämien von Seiten des AG gekündigt würden. Wäre also für alle Beteiligten Essig. Ich frag mich, was an unserer Lösung denn so falsch war, wenn die alten Prämien erhalten blieben und jeder neue MA durch gute Leistungen eine realistische Möglichkeit auf die gleichen Prämien hat??? Außerdem ist es doch ein völlig normaler Vorgang, dass über den Tarif hinaus freiwillige Anerkennung in welcher Form auch immer an geschätzte MAs ausgezahlt werden. Alles andere wäre wohl nicht mit einer sozialen Marktwirtschaft konform!
Erstellt am 25.10.2012 um 08:37 Uhr von rkoch
> Ich frag mich, was an unserer Lösung denn so falsch war
Nichts, aber das hab ich schon gesagt.... Nochmal: In Anbetracht Deiner damaligen Bedenken finde ich das Ergebnis beachtlich.
Aber...
> dass bei dem geringen Anteil der Beschäftigten, die eine Prämie erhalten sehr wohl von
> Individual- und nicht Kollektivrecht die Rede sein kann.
DA liegst Du falsch. So bald mehr als einer betroffen ist, sind wie im Kollektivrecht. Und mehr als einer ist schon dann betroffen, wenn EIN Kollege eine Prämie erhält. Denn ALLE anderen bekommen eben keine! Es sind die "ALLE" die nichts bekommen, die das Kollektivrecht auslösen, nicht der "EINE" der was bekommen hat...
Beim Kollektivrecht geht es immer um die Frage: Erfüllt der AG hier nur eine Pflicht zu der er sich gegenüber EINEM VERTRAGLICH VERPFLICHTET hat, oder trifft der AG eine AUSWAHL wem gegenüber er etwas tun will. So bald der AG eine Auswahl trifft, ist in allen Fällen des §87 der BR in der MB.
Also auch in so einem Fall. Aber gerade in so einem Fall bringt es eben i.d.R. auf Dauer nichts, auf die MB zu pochen. Wichtig an der Sache: Im Gegensatz zu Fällen in denen der BR NICHT in der MB ist, ist eine Regelung die AG und BR treffen und schriftlich fixieren für den AG verpflichtend (vorbehaltlich §77 (3) BetrVG).