Hallo,
unsere AG bieten einem Teil der Mitarbeiter eine ertragsbezogene Prämie als Einmalzahlung an. Diese Prämie ist kein Gehaltsbestandteil, sie wird als Sonderzahlung gemacht.
Das Angebot wird nur an einen Teil der Mitarbeiter gemacht, andere Mitarbeiter bekommen kein Angebot.
Der Betriebsrat wurde über das Prämienangebot und die Verteilung der Prämie nicht informiert.
Wurde das Informationsrecht oder sogar das Mitbestimmungsrecht des BR verletzt?