Prämienzahlung
Hallo, unsere AG bieten einem Teil der Mitarbeiter eine ertragsbezogene Prämie als Einmalzahlung an. Diese Prämie ist kein Gehaltsbestandteil, sie wird als Sonderzahlung gemacht. Das Angebot wird nur an einen Teil der Mitarbeiter gemacht, andere Mitarbeiter bekommen kein Angebot. Der Betriebsrat wurde über das Prämienangebot und die Verteilung der Prämie nicht informiert. Wurde das Informationsrecht oder sogar das Mitbestimmungsrecht des BR verletzt?
Community-Antworten (2)
05.08.2014 um 17:09 Uhr
@ mikijö
Guck mal auf diese Seite: http://www.kanzlei-hessling.de/de/inhalte-Betriebsratsratgeber/_87_Abs_1_Nr_10_BetrVG_Lohngestaltung/
Um als BR prüfen/beurteilen zu können, ob hier bzgl. der Verteilungsgerechtigkeit etwas mitzubestimmen ist, muss natürlich eine Information des AG vorliegen. Also holt Euch die Information!
05.08.2014 um 17:26 Uhr
@ Hoppel
Danke für den Link, der hilft uns bestimmt. Ist ne gute Seite.
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