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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Prämienzahlung

H
Hansdampf
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns im Betrieb soll eine einzelne Abteilung eine zeitlich befristete Prämienzahlung bekommen.(Wegen angeblicher Mehrarbeit) . Die GL möchte dies ohne zustimmung des BR machen! Darf er das?

1.12005

Community-Antworten (5)

M
Matzmo

10.11.2010 um 13:46 Uhr

Soweit ich informiert bin, ist der BR bei Fragen der Bezahlung / Vergütung nicht mitbestimmungspflichtig. Ist es in eurem TV in irgendeiner Form geregelt, das es einmalzahlungen von nur einer oder unterschiedlichen Abteilung/en geben KANN?

W
wahlvst

10.11.2010 um 13:57 Uhr

Mitbestimmung bei Lohngestaltung, Akkord und Prämien (§ 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG)1 [1] Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung. Dem Betriebsrat ist das Mitbestimmungsrecht eingeräumt, um der Verteilungsgerechtigkeit im Betrieb zu dienen.

Betriebsvereinbarung über die Einführung einer Prämienentlohnung

Also, Einigungsstellenfähig

http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3AMitbestimmung+des+Betriebsrats+nach+%A7+87+Abs.+1+Nr.+1+bis+12+BetrVG#Nr11FestsetzungderAkkordundPraumlmiensaumltze

Wichtiiger Satz: Die gleichen Grundsätze gelten bei (Leistungs)Prämien.

Aber wenn der AG von Mehrabeit spricht, wäre ja zu Prüfen wurde Mehrarbeit zugestimmt?

M
Mainpower

10.11.2010 um 17:16 Uhr

@wahlvst, Mehrarbeit kann auch in der regulären Arbeitszeit sein, dann gibt es nichts zuzustimmen. Wenn das dann so währe und der AG möchte diesen MA eine Prämie zahlen und Du als BR verhinderst das kannst Du dir ausrechnen wie lange Du noch BR bist. Bis zu den nächsten Wahlen.

W
wahlvst

10.11.2010 um 21:06 Uhr

@mainpower

Mehrarbeit – Wikipedia

Mehrarbeit, auch Überarbeit oder Überstunden, leisten Arbeitnehmer dann, wenn sie die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. ...

Du aber redest von Arbeitsverdichtung, wenn du es in der normalen Arbeitszeit machst. Hier sollte der BR dann besonders hinsehen. Man nennt so etwas auch Fürsorgepflicht diese liegt nicht nur bei AG

Weiter ein BR ist fr ALLE AN da und sollte alle gleichbehandeln. Hier also dann prüfen haben in anderen Bereichen vielleicht auch Koll. eine Prämie verdient

Letztlich habe ich nicht davon gesprochen, Koll zustehende Prämien zu versagen. Ich habe nur auf die berechtigte MB hingewiesen, also nicht Verteilung alleine nach Nasenfaktor durch den AG

P
Pandabeer

11.11.2010 um 23:53 Uhr

Wahlvst

Dir ist aber schon klar dass der BR zwar bei den verteilungsgrundsätzen mitbestimmen darf aber nicht bei der Frage welche Gruppe bedacht wird?!?

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