Erstellt am 17.11.2011 um 08:15 Uhr von Lernender
Hört sich son an wie Mitbestimmung nach § 87/1 Nummer 6. Wenn es keine Einigung zu einer BV gibt, haben beide Parteien das Recht die Einigungsstelle anzurufen. Euer AG will offensichtlich keine Einigungsstelle, damit seid ihr am Zug.
Erstellt am 17.11.2011 um 08:46 Uhr von Kölner
@tiggerbb
Da bleibt der Gang zum RA. Vorher die Verhandlungen für gescheitert erklären.
Erstellt am 17.11.2011 um 09:32 Uhr von gironimo
.... und natürlich, wenn der AG tatsächlich anfängt die Leute unterschreiben zu lassen - auf Unterlassung klagen.
Erstellt am 17.11.2011 um 15:37 Uhr von Phönix
Ergänzend...
Klärt die Belegschaft schnellstmöglich auf...
Erstellt am 17.11.2011 um 16:31 Uhr von rkoch
@Phönix
Wozu? Damit verursachtst Du nur noch mehr Chaos! Die Erklärungen als solche sind das Papier nicht wert auf dem die Unterschrift steht, da eine BV in der Rechtepyramide darüber steht und der AG also MB-pflichtige Sachen nach §87 nur mit BV durchführen darf.
Über WAS soll da der BR die Kollegen aufklären?
Das sie nicht unterschreiben sollen? Viel Spaß! 50% unterschreiben trotzdem, und der Rest wird unter Druck gesetzt. Es gab schon Fälle wo AG mit Kündigung für die Verweigerung einer derartigen Unterschrift gedroht - und sogar durchgeführt haben, Argument: Arbeitsverweigerung, Vertrauensverlust, etc. AG sind da kreativ.
Über das was der BR will? Das könnte man machen, aber dann redet man über ungelegte Eier, und die Unterschriftenaktion kommt trotzdem....
Also: nur "aufklären" wenn es was zum aufklären gibt..... Ein BR sollte sich eigentlich vor die Leute stellen anstatt sie ins aufgeklärt ins Messer laufen zu lassen.
Die Kollegen haben IMHO die einzig richtigen Wege aufgezeigt.
Erstellt am 17.11.2011 um 17:35 Uhr von gironimo
naja - rkoch - Aufklärung kann schon recht hilfreich sein - da macht man ja auch Politik mit. Aber Du hast schon recht - man muss genau überlegen, was man sagt und welchen Sinn es macht.
Erstellt am 18.11.2011 um 01:07 Uhr von Phönix
@von rkoch
1.) In den Betriebsteilen, in denen derzeit kein BR ist, hat die BV auch keine Wirkung...
Unterschreiben diese Kollegen, dann hat das Papier auch einen Wert.
2.) Du wirst gar nicht verhinden können, dass nicht doch der Ein oder Andere
unterschreibt. Das lieg in der Natur der Sache.
3.) Eine sachliche Aufklärung über die Absichten des AG sowie die Folgen für die AN
ist keine Panik mache. Vielmehr diehnt es dazu, dass die Kollegen
Vertrauen zum BR bekommen und sich informiert fühlen.
4.) Wenn der AG sein Ziel nicht mehr verfolgt, dann kann der BR die Belegschaft über die
erfolgreiche Abwendung informieren. Das ist dann die Kunst der Politik...
Du regelst alles ohne die Belegschaft zu informieren?
Woher wissen die dann, was Du für sie getan hast oder tust?
Wenn das klappt... Respekt!
Erstellt am 18.11.2011 um 08:20 Uhr von rkoch
> In den Betriebsteilen, in denen derzeit kein BR ist, hat die BV auch keine Wirkung...
Äh, da hast Du recht, tiggerbb ist ja such derjenige mit dem BV-für-alle-Problem. Hab ich übersehen und unter dem Gesichtspunkt gebe ich Dir Recht, wenn ich auch ein Problem sehe wenn der BR sich da in den anderen Betrieben hinstellt und Kollegen aufklärt. So sehr der AG diese Sache wohl gerne mit einer BV für alle erschlagen möchte glaube ich doch nicht das er in der Hinsicht Toleranz zeigt.
> Du regelst alles ohne die Belegschaft zu informieren?
Nein, aber ALLES, vor allem vollkommen unausgegorenes, gebe ich nicht weiter so lange die Kollegen gar nichts davon wissen. Nach dem Motto: "Was sie nicht wissen macht sie nicht heiß" ist es manchmal besser Sachen unausgesprochen zu lassen. Dank unserer BR-Struktur sind die Meinungen fast aller Kollegen im BR vertreten, das macht die Sache einfacher.
> Woher wissen die dann, was Du für sie getan hast oder tust?
Dafür gibts die regelmäßigen Betriebsversammlungen....