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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Elektronischer Dienstplan - Mitbestimmung des BR

M
Maria
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG plant in unserer Krankenhaus-GmbH ab 01.04.2012 einen elektronischen Dienstplan (derzeit noch ohne Zeiterfassung) einzuführen. Zunächst für den Bereich Pflege, dann schrittweise für das ganze Haus. Von drei Anbietern (Name und Vor- bzw. Nachteile der einzelnen Systeme sind dem BR/GBR derzeit noch nicht bekannt) bekam das Unternehmen Krammer & Partner den Zuschlag. Kennt jemand das Dienstplan-Programm?

Vorgestern fand das erste Treffen zwischen K&P sowie dem Personalleiter, PDL und QM-Manager statt. Dazu wurde ich als GBR-V am Dienstag für den Mittwochstermin eingeladen. Eine Vorbereitung war mir nicht möglich, da ich am Dienstag ganztags extern zu tun hatte. Bei dem vierstündigenTreffen wurden u.a. Regelungen über Überstunden, Urlaub, Krank, etc. besprochen. Es wurden schon feste Termine für Datenpflege, Schulungen der Leitungen, etc. vereinbart. Der GBR ist in der Mitbestimmung und wurde im Vorfeld schon nicht rechtzeitig und umfassend informiert. Eiine Betriebsvereinbarung muss dazu erst abgeschlossen werden. Können wir den Abschluss der BV vor Implementierung des Programms einfordern? Was dürfen wir alles mitbestimmen? Gibt es Links zu BV`s?

Vielen Dank für eure Unterstützung.

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

11.11.2011 um 09:19 Uhr

Unbedingt solltet Ihr auf eine BV bestehen bevor das Programm zum Einsatz kommt. Teile dem AG mit, das sein ehrgeiziger Terminplan wohl nicht zu halten ist, da er versäumt hat Euch rechtzeitig zu beteiligen.

Die Liste der Mitbestimmung ist ja lang: Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten; sofern sich Ordnungsfragen z.B. bei der Urlaubs- und Krankmeldung ergeben auch hier und natürlich auch die Handhabung des Systems, Rechte des BR und Schulung aller Beteiligten. Die Liste ließe sich sicherlich noch erweitern.

Und es geht ja nicht nur um Verhandlungen für eine BV. Vorher müsst Ihr Euch schlau machen; ggf. einen Sachverständigen hinzuziehen.

T
Tulpe

11.11.2011 um 09:29 Uhr

Hallo Maria, auch wir sind gerade an einer Zeiterfassung, uns hat das Internet sehr geholfen. Es gibt viele BV zu diesem Thema als Beispiel. Außerdem habt Ihr das Recht Euch einen Sachverständigen zu holen. Wir gingen über die Gewerkschaft. Dies ist eine sehr Aufwendiges und Sensibles Thema. Ihr braucht Zeit und alle Infos müßen Euch zugänglich sein, auch die der Abgelehnten Systeme.

K
Kölner

11.11.2011 um 09:41 Uhr

@Tulpe Naja. Für welches System der AG sich entscheidet, bleibt im Sinne der MBR seine Sache. Wie die Zeiterfassung im Betrieb ausgestaltet und gelebt wird, ist dann schon wieder Sache des BR; wenn er denn will und Mumm hat, Sache einer BV!

Ich halte viel von den Ausführungen von gironimo. Fachmann ran, eine LEBBARE BV entwickeln und dann klappt das auch mit der Zeiterfassung.

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