Erstellt am 11.06.2008 um 14:21 Uhr von Lotte
birwein,
habt Ihr eine BV die den Rahmen für die Dienstplanerstellung regelt (Aushängzeit, Schichtzeiten, maximale Anzahl der Schichten, Vertretungen im Krankheitsfall...)?
Wenn ja, dann könntet Ihr mit dem AG eine Regelung treffen, dass der DP bei Verstreichen einer gewissen Einspruchsfrist durch den BR als genehmigt gilt. Es reichen dann Stichproben, damit Ihr überprüfen könnt ob die Regelungen eingehalten werden.
Wenn nicht, könntet Ihr einen Ausschuss bilden, der die Aufgabe der Überprüfung der DP zur selbständigen Erledigung übertragen bekommt (gehe davon aus, dass Ihr mindestens 9 BRM seid).
Erstellt am 11.06.2008 um 14:39 Uhr von Galaxy
@birwein
kommt immer auf die Situation drauf an.
Wenn die MA auf Station zufrieden mit dem Dienstplan sind, der Plan auf Soll geplant ist und sonst alle Vorschriften eingehalten wurden( Arbeitszeitgesetz= kein kurzer Wechsel, Einhaltung der Ruhezeiten etc.) und es eine Regelung mit dem BR wegen kurzfristiger Dienstausfälle oder unvorhergesehener Überstunden gibt, ist alles in Butter.
Bei der Durchsicht der EDV-Dienstpläne kann man ja sehen, wie alles geplant war und wie dann die tatsächliche Stationsbesetzung aussieht und wenn auffällt, dass es eine Station gibt, wo die MA viele Überstunden haben und diese nicht durch geeignetes gegensteuern abgebaut werden, dann könnt ihr ja androhen, dass ab sofort nur noch auf soll geplant wird und Überstunden beim BR beantragt werden müssen. Das wird der Stationsleitung vermutlich nicht gelingen und dann seid ihr wieder am Zug und könnt anhand des EDV-Dienstplanes nachweisen, dass Überstunden ohne Genehmigung des BR angeordnet worden sind. Auf diese Art und Weise kann der BR dann vielleicht eine Stellenplanaufstockung erreichen, damit die vorhandenen und aufgelaufenen Überstunden dadurch mit Freizeit ausgeglichen werden können.
So haben wir schon einiges erreicht, manchmal reicht die Androhung, Überstunden nicht mehr zu genehmigen, aus um Abhilfe zu erreichen.