Dienstpläne - Wann muss der BR die Dienstpläne durchsehen?
Wann muss der Betriebsrat die Dienstpläne durchsehen, vor oder nachdem sie aushängen. Kann der AG es verbieten?
Community-Antworten (2)
01.10.2007 um 21:22 Uhr
Gibt es in o.g. Sache eine Betriebsvereinbarung gem. § 87 Abs1. Ziffer 2+3 BetrVG ??
01.10.2007 um 22:28 Uhr
. . . das kommt darauf an, warum sie aushängen. Wenn sie ausgehängt werden, damit die MA noch Änderungswünsche eintragen können, braucht der BR sie erst danach durchsehen. Sollen sie jedoch als verbindlich gelten, sollte der BR sie vorher sehen. Denn einmal ausgehangene und bestätigte Dienstpläne SIND dann auch für beide Seiten verbindlich . . .
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