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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstpläne - Wann muss der BR die Dienstpläne durchsehen?

F
fummel
Jan 2018 bearbeitet

Wann muss der Betriebsrat die Dienstpläne durchsehen, vor oder nachdem sie aushängen. Kann der AG es verbieten?

5.68002

Community-Antworten (2)

DAH
Der alte Heini

01.10.2007 um 21:22 Uhr

Gibt es in o.g. Sache eine Betriebsvereinbarung gem. § 87 Abs1. Ziffer 2+3 BetrVG ??

W
wölfchen

01.10.2007 um 22:28 Uhr

. . . das kommt darauf an, warum sie aushängen. Wenn sie ausgehängt werden, damit die MA noch Änderungswünsche eintragen können, braucht der BR sie erst danach durchsehen. Sollen sie jedoch als verbindlich gelten, sollte der BR sie vorher sehen. Denn einmal ausgehangene und bestätigte Dienstpläne SIND dann auch für beide Seiten verbindlich . . .

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