Erstellt am 01.10.2007 um 19:22 Uhr von Der alte Heini
Gibt es in o.g. Sache eine Betriebsvereinbarung gem. § 87 Abs1. Ziffer 2+3 BetrVG ??
Erstellt am 01.10.2007 um 20:28 Uhr von wölfchen
. . . das kommt darauf an, warum sie aushängen. Wenn sie ausgehängt werden, damit die MA noch Änderungswünsche eintragen können, braucht der BR sie erst danach durchsehen. Sollen sie jedoch als verbindlich gelten, sollte der BR sie vorher sehen. Denn einmal ausgehangene und bestätigte Dienstpläne SIND dann auch für beide Seiten verbindlich . . .