Hallo,

kann mir jemand sagen, ob der Betriebsrat das Recht hat (oder gibt es dazu ein Urteil?) einen lesenden Zugriff zur elektronischen Zeiterfassung zu bekommen. Hintergrund ist, daß wir nicht nur ggf. einzelne MA-Konten bei Verdacht auf Verletzung des Arbeitszeitgesetzes und Einhaltung der Betriebsvereinbarung kontrollieren wollen, sondern auch die statistischen Report-Möglichkeiten (geleistete Überstunden, Plus- bzw. Minusstunden des Gleitzeitkontos, gekappte Stunden bei Gleitzeit usw.) nutzen wollen.