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Lesender Zugriff für den BR auf elektronische Zeiterfassung?

L
Leviathan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob der Betriebsrat das Recht hat (oder gibt es dazu ein Urteil?) einen lesenden Zugriff zur elektronischen Zeiterfassung zu bekommen. Hintergrund ist, daß wir nicht nur ggf. einzelne MA-Konten bei Verdacht auf Verletzung des Arbeitszeitgesetzes und Einhaltung der Betriebsvereinbarung kontrollieren wollen, sondern auch die statistischen Report-Möglichkeiten (geleistete Überstunden, Plus- bzw. Minusstunden des Gleitzeitkontos, gekappte Stunden bei Gleitzeit usw.) nutzen wollen.

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Community-Antworten (8)

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carrie

09.11.2007 um 11:41 Uhr

Hallo Da ihr ja nach § 87 Abs.1 Nr. 3 in der Mitbestimmung seit was Überstunden usw. angeht, habt ihr natürlich das Recht in diese Konten zu sehen. Wie sollt ihr denn schließlich sonst die Kontrolle und den Überblick behalten?

L
Leviathan

09.11.2007 um 11:52 Uhr

Danke, carrie!

Vielleicht habe ich mich auch etwas unklar ausgedrückt. Der AG will uns (nach einigem hin und her) schon Einblick in die MA- Konten geben, aber lediglich in Papierform. Bei knapp 700 MA wäre das etwas aufwändig für den BR. Der lesende Zugriff auf das Zeiterfassungsprogramm (also mittels PC) würde uns diese Arbeit wesentlich erleichtern. Vielleicht ist aber gerade diese Vereinfachung vom AG nicht gewollt ;-).

Gruß Leviathan

W
Werner

09.11.2007 um 12:07 Uhr

Hallo Leviathan, wenn der ArbGeb. euch die Ausdrucke zukommen läßt, sollen sich sofort alle BR-Mitglieder zur BR-Arbeit abmelden. Ab ins BR-Büro und dann in aller Ruhe die Paüiere durcharbeiten. Wenn ihr dann nach ca. einer Woche fertig seid kehren die KollegInnen wieder an den Arbeitsplatz zurück. Ich denke das dieses Vorgehen den ArbGeb. ans Umdenken bringt! ;-)))

C
carrie

09.11.2007 um 12:15 Uhr

Na AG wollen doch immer so gerne Geld sparen, gerade was den BR angeht. Der Papierberg verursacht meiner Meinung nach unnötige Kosten die bei Zugriff auf die elektronische Zeiterfassung vermieden werden könnten. Außerdem ist letzteres logischerweise immer aktueller als der Papierkram. Nach § 80 Abs 2 BetrVG ist der AG verpflichtet euch die Daten zur Verfügung zu stellen!

P
paula

09.11.2007 um 21:01 Uhr

Einen direkten Zugriff des BR auf die Daten muss meines Erachtens der AG dem BR nicht geben. In § 80 Abs. 2 BetrVG heißt es doch eindeutig "... umfassend VOM AG zu unterrichten". Wenn man am Wortlaut bleibt sieht das Gesetz nicht vor, dass der AG dem BR die Möglichkeit schaffen muss um sich selber die Informationen zu beschaffen sondern der AG informiert den BR!

T
tju79

11.11.2007 um 05:27 Uhr

ich würd es an eurer stelle so machen wie werner es vorgeschlagen hat. vielleicht ändert er danach seine meinung zu dem thema und stellt euch einen zugang zur verfügung.

K
kandesbutzler

13.11.2007 um 17:09 Uhr

die frage ist ob euch der AG schikanieren will mit dem Papierzugriff oder es einfach nicht verstanden hat das es mher Zeit kostet akten zu wälzen als einen Filter im PC zu setzen.

Sonst kann ich nur dazu Raten einen Ausschuss "Arbeitszeit und Überstunden" zu Gründen der all diese Belange prüft und genemigt. Sollte der AG auf Papierform bestehen wird er schnell feststellen das wenn 2-3 nicht freigestellte Ausschussmitglieder ganz schön viel mehr Zeit mit blättern und Taschenrechner getippe verbringen als eigentlich erwünscht.

W
Waschbär

13.11.2007 um 17:16 Uhr

Leviathan,

paula hat vom Text her recht und werner hat die praktische lösung .

ob edv oder papier wichtig sind ja nur die zahlen,daten,fakten und das diese "Echt" sind ! Und oft trifft das nur auf Papierfrom zu wegen der Unterschrift . Aber ich denke auch das der AG mehr in richtung hat der BR erst einen FUss in der EDV ist er bald ganz Present

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