Erstellt am 31.10.2011 um 15:54 Uhr von Kurzarbeiter
gironimo
ist dir der § bekannt der die Bevorteilung aus Mandatsgründen verbietet und ggf. sogar unterStrafe stellt.
Ich würde als AG wenn ein BR mit solchen Anliegen kommt dieses im Betrieb bekannt geben und die AN aufklären, dass hier ein BRM versucht verbotener Weise für sich Vorteile zu erzielen. Ich als AG dann nun das Geld an anderer Stelle einsparen müsste.
Seltsam, dass es immer wieder/noch BR gibt welch denken, sie wäre etwas besonders und müssten sich über die von Ihnen zu vertretenden Kol. stellen.
Es geht hier darum, dass dieser AN der zufällig BRM ist eine unzufriedenstellende Leistung bringt. Hier könnte der AG ja auch mit Abmahnung und dann in der Folge Kündigung handeln. Nur einmal so wegen der Gleichbehandlung. In einem solchen fall ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung ist doch dann ein "goldener Handschlag"
Erstellt am 31.10.2011 um 16:37 Uhr von zdophers
@kurzarbeiter
Aber es darf auch keine Benachteiligung entstehen, und da jeder Mitarbeiter jawohl das Recht hat, innerhalb eines Aufhebungsvertrages die Abfindung bzw. das Gesamtpaket zu verhandeln, wollen wir das doch wohl einem BR-Mitglied nicht verwehren.
Mir wurde auch schon mal eine Abfindung angeboten, die mir persönlich nicht ausreichend war. Habe ich also dankend abgelehnt. Ohne natürlich eine bestimmte Summe zu fordern.
Dein letzter Absatz ist natürlich korrekt, sollte eine nachweislich unzufriedenstellende Leistung vorrangiger Grund sein, könnte die Abfindung annehmbar sein, bevor man dem AG die Möglichkeit gibt, den harten Weg zu wählen. Aber dieser kann u.U. für den AG teurer werden als 10.000,-€.
Erstellt am 31.10.2011 um 17:08 Uhr von Kurzarbeiter
zdophers
Klar JEDER AN darf verhandeln und fordern. Doch wenn er sein Mandat als Grund mit einbringt und den AG ggf. damit unter Druck setzt oder gar "erpresst" kann die Grenze überschritten sein.
Er darf aber in Verhandlungen wenn der AG mit einer möglichen Kündigung winkt, erwähnen, dass es bei Ihm aber da er ja BRM ist nur unter Bechtung des BetrVG und des besonderen Schutzes als Mandatsträger geht. So herum geht es und wird wohl auch den AH zum Nachdenken bringen.
Erstellt am 31.10.2011 um 17:29 Uhr von walterBR
Kurzarbeiter
>Es geht hier darum, dass dieser AN der zufällig BRM ist eine unzufriedenstellende Leistung bringt.<
Das geht aber aus der Frage nicht hervor. Das interprätierst du so.
Ich sitze da im Betrieb ja nicht unterm Tisch. Aber ich denke mal, meistens ist die unzufriedene Leistung im Zusammenhang mit der BR-Arbeit zu sehen.
Darum sehe ich das eher so, das es hier um Benachteiligung geht. Und um den Versuch, jemanden los zu werden. Mir wurde auch schon mal ein Angebot mit der gleichen Begründung gemacht. Habe dankend abgelehnt. Ich habe dem AG damals meine Vorstellungen unterbreitet. Die hat er abgelehnt. Nun ist Ruhe.
Einen Anwalt einzuschalten ist der richtige Weg.
Erstellt am 31.10.2011 um 17:56 Uhr von Keiner
Wenn ein Arbeitgeber schon freiwillig eine Abfindung bietet, weiß er mit Sicherheit, das es schwierig werden könnte, den Arbeitnehmer, der auch noch BRM ist, auf anderem Wege zu entsorgen.
BRM kann man nicht fristgerecht kündigen. Für eine fristlose reicht Schlechtleistung nicht.
Dann muß man pokern, und das hoch;)
Und dann würde mich auch noch interessieren wie der Arbeitgeber Schlechtleistung definiert. Entsteht bei ihm dieser Eindruck am Ende sogar Aufgrund der Tatsache, das hier ein engagiertes BRM am werkeln ist und in den Augen des Arbeitgebers zu viel BRArbeit macht?
Erstellt am 31.10.2011 um 18:55 Uhr von Kurzarbeiter
Hallo walterBR,
doch geht aus der Fragestellung hervor. Ich interprätiere es also nicht habe es ganz einfach nachgelesen. Nur nicht aus diesem Teil II der Frage, da muss man halt auch Teil I lesen ;-))
Hallo Keiner
Was man unter Schlechtleistung versteht hat das BAG geklärt. Kann man also in der entsprechenden Rechtsprechung nachlesen. Da Du ja wohl auch BR bist, sollte diese bekannt sein. Aber man findet sie auch im Web.
Der AG kann ggf. auch mit sozialer Auslauffrist kündigen. Weiter auch BR können wie alle AN wegen Schlechtleistung wenn alles beachtet wird gekündigt werden. Es bedarf nur vorher wie auch bei AN sonst hier Abmanhnungen. Denn das Mnadat kein "Freibrief" für Schlechtleistung. Wäre sonst auch ein Verstoße gegen das Verbot der Bevorteilung.
Erstellt am 31.10.2011 um 20:02 Uhr von poiuz
Fristlose Kündigung wegen Schlechtleistung? In jedem Fall wären dafür keine Abmahnungen erforderlich? Hast du da mal ein Urteil zum Untermauern?
€10000 sind jedenfalls einfach lächerlich. Der Kündigungsschutz läuft noch über drei Jahre, unter 16 Monatsgehältern würde ich da niemals zustimmen ..
Erstellt am 01.11.2011 um 08:00 Uhr von Lernender
Hallo zusammen,
in gleichem Beitrag gab es eine Antwort von hilfsheriff.
peanuts: wegen begrenzung auf 7 Antworten
meine Ausgabe des betriebsverfassungsgesetzes: Fitting Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, mit § 102/a, weis nicht was du für eine Ausgabe hast, in meinem ist der § 102/ajedenfalls existent
Antwort 6 Erstellt am 31.10.2011 um 14:48 Uhr von hilfsheriff
Da ich schon mal mit einer älteren Ausgabe des BGB gearbeitet habe, frage ich mich, ob es diesen §102/a gibt. Ich finde ihn auf jeden Fall nicht.
Zur Sache bin ich der Meinung, wenn jemand 8 Jahre im Unternehmen gearbeitet hat und plötzlich ist man mit seiner Arbeit nicht zufrieden, liegt der Verdacht nahe das es um Betriebsratsarbeit geht. Wenn der AG den Mitarbeiter dann loswerden will, ist es nur Recht und billig das dies teurer als bei Mitarbeitern wird, die diese Arbeit nicht leisten.
Schon traurig genug, dass BR Mitarbeiter aufgrund ihrer Tätigkeit für alle Arbeitnehmer entlassen werden sollen. Und 10000,-€ kann man wohl als Schnäppchen für den AG werten.