Bei einem Aufhebungsvertrag braucht man doch nicht über Abfindungssummen aus der Gerichtsbarkeit diskutieren, wenn es sich um ein BR-Mitglied handelt, was nur über den § 103 BetrVG gekündigt werden kann.

Ich denke, da redet man über ganz andere Summen als 10.000,- für 8 Jahre Betriebszugehörigkeit.

Ich empfehlle dem Kollegen einen Fachanwalt aufzusuchen.