Hallo zusammen
Folgender Sachverhalt .
Ein Betriebsratsmitglied hat mit unserem Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag im Januar 2018 abgeschlossen dieser beinhaltet die weitere Beschäftigung für 24 Monate bei voller Arbeitsbefreiung
Er ist laut seines Aufhebungsvertrags sogar berechtigt in einer anderen Firma unter bestimmten Voraussetzungen zu Arbeiten (höhe des Lohns) dieses nimmt er auch voll in Anspruch.
Das heißt er ist bei uns Offiziell noch als Mitarbeiter geführt Lohnsteuerklasse 3 und Arbeitet in der neuen Firma auf Lohnsteuerklasse 6. Er hat noch 5 Jahre bis zur Rente und ist dort momentan befristen für 18 Monate eingestellt, danach unbefristet.
Soweit so gut .
Seit Januar 2018 bis heute hat er natürlich an keiner BR-Sitzung mehr Teilgenommen (war in der Zeit auch nicht im Betrieb ) Unser Vorsitzender lässt Ihn in der Anwesenheitsliste immer als entschuldigt eintragen. Er behauptet dass Er immer noch ein Mitglied des Betriebsrates sei. Stattdessen nimmt immer das erste Ersatzmitglied teil.

Meine Kollegen aus dem Gremium und ich als erstes Ersatzmitglied sind da andere Meinung, da dieses BR-Mitglied faktisch nichts mehr mit der Firma zu tun hat. (freiwillig auf sein Amt will er nicht verzichten)
Nun zu meiner Frage.
Hat der BRV. recht und das Betriebsratsmitglied gehört noch die ganzen 24 Monate dem Gremium an. (Rest )
Oder können die anderen Mitglieder des Gremiums seinen Ausschluss oder Rückzug aus dem BR-Gremium verlangen.

Wer kann mir von euch diese Frage beantworten (bitte mit dem entsprechenden Gesetzestext.)

Danke