Hallo, ist diese Vorgehensweise üblich?
Ein (schon lange ungeliebter) schwerbehinderter MA kam über das Hamburger Modell wieder in den Betrieb. Heute ist der letzte Tag der Wiedereingliederung; heute erhielt er die Anweisung, seinen alten Urlaub, den er wegen Krankheit nicht nehmen konnte, im Anschluss an die Wiedereingliederung abzubauen. Ich halte das für nicht zielführend...
Aber kennt Ihr so eine Vorgehensweise? Ich weiß, dass der AG Wege sucht, den MA nicht beschäftigen zu müssen, welche Gefahren könnten sich ergeben, wenn der MA nach 6 Wochen wiederkommt?
Der MA hat nichts dagegen, den Urlaub zu nehmen.