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Wiedereingliederung nach Hamburger Modell, danach 6 Wochen alten Urlaub abbauen?

S
see-see
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo, ist diese Vorgehensweise üblich? Ein (schon lange ungeliebter) schwerbehinderter MA kam über das Hamburger Modell wieder in den Betrieb. Heute ist der letzte Tag der Wiedereingliederung; heute erhielt er die Anweisung, seinen alten Urlaub, den er wegen Krankheit nicht nehmen konnte, im Anschluss an die Wiedereingliederung abzubauen. Ich halte das für nicht zielführend... Aber kennt Ihr so eine Vorgehensweise? Ich weiß, dass der AG Wege sucht, den MA nicht beschäftigen zu müssen, welche Gefahren könnten sich ergeben, wenn der MA nach 6 Wochen wiederkommt? Der MA hat nichts dagegen, den Urlaub zu nehmen.

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Community-Antworten (4)

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R.Staunlich

04.03.2022 um 11:33 Uhr

Ich persönlich halte auch nichts davon, direkt nach einer Wiedereingliederung den Urlaub zu nehmen, da man sich gerade ans Arbeiten "wieder gewöhnt" hat und dann erst einmal die Arbeit einstellt. Umgekehrt würde für mich eher ein Schuh draus.

Der Gesetzgeber ist aber der Meinung dass das eine shr gute Idee ist und hat die Arbeitgeber verpflichtet, den Urlaub in diesen Fällen zu gewähren, wenn es der Arbeitnehmer verlangt. Allerdings kann es der Arbeitgeber nicht von sich aus anweisen.

Wichtig wäre auch zu prüfen ob ein Verfall von Urlaubsansprüchen droht.

S
seehas

04.03.2022 um 12:30 Uhr

Die Gefahr die besteht ist die, dass der Mitarbeiter sich jetzt durch die Wiedereingliederung langsam an sein normales Arbeitspensum gewöhnt hat. Nachdem er wieder sechs Wochen pausiert kann es gut sein, dass er mit dem vollen belastungsumfang überfordert ist und sehr rasch wieder krank wird. Das spielt dem AG in die Karten, wenn er den MA krankheitsbedingt kündigen möchte.

G
ganther

04.03.2022 um 12:59 Uhr

Es ist aber leider gut möglich dass ansonsten Urlaub verfällt. Wäre auch nicht im Sinne des Erfinders. Wir versuchen immer das im Rahmen des BEM schon zu bedenken und zu regeln. Dann werden solche Situationen vermieden

S
see-see

04.03.2022 um 17:06 Uhr

Ganther, das ist ein guter Tipp; in diesem Fall wurde das BEM durch ein Präventionsverfahren ersetzt, dessen Abschluss aber auch schon wieder 2,5 Jahre zurück liegt...

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