Ich habe eine Frage zum Thema Wiedereingliederung und Prämienanspruch.

Ein Außendienstmitarbeiter (Grundgehalt und Umsatzprovision) war mehr als 6 Wochen erkrankt - also aus der Entgeltfortzahlung raus.
Seit 7 Wochen macht er eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. Also stufenweise Anhebung seiner Arbeitsstunden. Er bezieht während dieser Zeit weiterhin Krankengeld, da der AG (laut diesem Modell) keinen Anspruch auf die Arbeitsleistung hat und somit auch kein Gehalt zahlen muss.

Der Kollege arbeitet zwar nur stundenweise, generiert aber während diese Zeit Umsätze und Neukunden, wofür es normalerweise Umsatzprovisionen gibt.
Jetzt ist er sauer, weil der AG ihm keine Provision zahlen will, da er ja aus der Entgeltfortzahlung raus ist. Wir vom BR sehen das - leider - genauso. Stimmt das so oder können wir vielleicht doch was für den AN tun?

Danke für Eure Hilfe