"Hamburger Modell" und Ehrenamt
Nehmen wir an, dass durch den Hausarzt das Hamburger Modell zur Wiedereingliederung vorgeschlagen wurde und der Arbeitgeber dies auch genau so umsetzen will. Nun hat der Arbeitnehmer noch ein Ehrenamt im Rahmen der Kommunalwahlen gewonnen, er ist Stadtverordneter. In der Zeit seiner Krankschreibung hat er an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlungen nicht teilgenommen. Nunmehr wo er im Hamburger Modell tätig ist, möchte er auch wenn es sein Gesundheitszustand (Tagesform) erlaubt an den monatlichen Sitzungen teilnehmen.
Ist das möglich?
Community-Antworten (4)
17.12.2019 um 19:37 Uhr
Er darf alles machen was seine Gesundung nicht gefährdet.
17.12.2019 um 20:02 Uhr
Gibt es dazu Rechtssprechung? Argumentation des Arbeitgebers .... Wen er dort hingehen kann, kann er auch mehr Stunden im Rahmen des Hamburger Modells arbeiten.
17.12.2019 um 20:26 Uhr
Argumentieren kann dein AG wie er will. Wenn dein Arzt sagt das es deiner Gesundung/Genesung nicht im Wege stehen kannst du dementsprechend deine Freizeit gestalten.
18.12.2019 um 09:04 Uhr
Er sollte mit seinem Arzt sprechen: der sollte entscheiden, ob die Belastung des Ehrenamtes der Genesung schaden könnte. Die Zeit im Hamburger Modell dient nach meinem Kenntnisstand der Erprobung der Leistungsfähigkeit auf Arbeit. In dieser Zeit ist er ja immer noch Arbeitsunfähig geschrieben. Oder erwartet der Kollege eine bezahlte Freistellung von der Arbeit? da könnte ich den Arbeitgeber sogar verstehen. Wobei im Rahmen des Modells ja die Krankenkasse zahlt.
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