Nehmen wir an,
dass durch den Hausarzt das Hamburger Modell zur Wiedereingliederung vorgeschlagen wurde und der Arbeitgeber dies auch genau so umsetzen will.
Nun hat der Arbeitnehmer noch ein Ehrenamt im Rahmen der Kommunalwahlen gewonnen, er ist Stadtverordneter.
In der Zeit seiner Krankschreibung hat er an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlungen nicht teilgenommen.
Nunmehr wo er im Hamburger Modell tätig ist, möchte er auch wenn es sein Gesundheitszustand (Tagesform) erlaubt an den monatlichen Sitzungen teilnehmen.

Ist das möglich?