Erstellt am 03.03.2022 um 14:07 Uhr von takkus
Nun, der Wahlvorstand hängt spätestens 2 Wochen vor der Wahl die eingegangenen Wahlvorschläge raus. Vorher muss er Niemanden informieren. Wieso haben die "freien Kandidaten" keine Liste? Selbst bei einer Personenwahl müssen diese "freien Kandidaten" ja auf einer Liste stehen.
Erstellt am 03.03.2022 um 16:30 Uhr von seehas
Wer auf keiner Liste steht ist nicht wählbar.
Wenn du weißt, dass es da ein Problem gibt, warum sprichst du die Leute nicht an und informierst sie über das Problem? Dann können die sich zusammenschließen und ebenfalls eine Liste einreichen.
Erstellt am 03.03.2022 um 16:38 Uhr von Bvlgari
Da ich nicht im WV bin, kenne ich nicht alle Kandidaten. Diejenigen, die ich kenne, habe ich kontaktiert. Die sind völlig überfordert nun in 48 Stunden (dann ist bei uns Melde-Schluss) eine Liste mit 8 Stützunterschriften zu machen. Aber, es wurde ihnen mitgeteilt: Alle Bewerber, die keine Liste mit Stützunterschriften gemacht haben, werden vom WV trotzdem auf eine eigene Liste gesetzt "Listenname Sonstiges" namentlich sortiert, wer sich zuerst beworben hat bis zu demjenigen, der sich zuletzt beworben hat (Tag und Uhrzeit) und sind dann auch wählbar ohne Stützunterschriften. Ich finde zu diesem Procedere nichts im Netz. Geht das?
Erstellt am 03.03.2022 um 16:44 Uhr von seehas
Wenn der Wahlvorstand eine Liste mit willkürlich gecasteten Bewerbern ohne Stützunterschriften erstellt, dann liefert er damit einen erstklassigen Grund zur Anfechtung der Wahl.
Irgendjemand wird diese Liste erstellen müssen, als Listenverantwortlicher fungieren und die nötigen Unterschriften beibringen. Wenn das nicht funktioniert, dann bin ich mir nicht sicher ob diese Leute ein großer Verlust für die BR Arbeit sind.
Erstellt am 03.03.2022 um 18:33 Uhr von Enigmathika
Auch die "freien Kandidaten" müssen ja Stützunterschriften gesammelt haben. Damit haben sie jeweilws eine Ein-Mann-Liste. Ganz abgesehen davon, dass der Wahlvorstand gar nicht das Recht dazu hat, besteht auch keine Notwendigkeit, sie auf einer Liste zusammenzuführen.
Erstellt am 04.03.2022 um 00:12 Uhr von celestro
"Geht das?"
Es geht, ist aber rechtlich absolut nicht zulässig.
Erstellt am 04.03.2022 um 09:32 Uhr von Bvlgari
Ich bedanke mich für alle Ratschläge!! Der Wahlvorstand wird jetzt eine Nachfrist bei uns setzen von 1 Woche, damit sich die "freien" Bewerber organisieren können und eine Liste nachreichen können.
Erstellt am 04.03.2022 um 09:56 Uhr von rtjum
"Der Wahlvorstand wird jetzt eine Nachfrist bei uns setzen von 1 Woche, damit sich die "freien" Bewerber organisieren können und eine Liste nachreichen können."
also gibt es keine eingereichten gültigen Listen?
Weil sonst sind wir wieder bei celestro:
"Es geht, ist aber rechtlich absolut nicht zulässig"
Erstellt am 04.03.2022 um 10:10 Uhr von celestro
Da läuft bei Euch ja so einiges schief ...
Erstellt am 07.03.2022 um 17:40 Uhr von netteannette
Eine Nachfrist zu setzen ist gem. §9 der WO nur erlaubt, wenn es gar KEINE gültige Vorschlagsliste gab. Einfach jetzt für diese "freien" Bewerber eine Nachfrist zu machen, ist nicht zulässig, da es ja andere Vorschlagslisten gibt.