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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Listenwahl - Was passiert mit den anderen Kandidaten?

B
Bvlgari
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo! Nach vielen Jahren Personenwahl wurden jetzt von verschiedenen Gruppen Listenvorschläge eingereicht. Nicht alle Kandidaten, die sich für eine Mitarbeit im Betriebsrat beworben haben, wissen davon. Es besteht offenbar auch keine Informationspflicht seitens des WV die Kandidaten über den Eingang einer/mehrerer Listen zu informieren. Somit haben die "freien" Kandidaten, die von einer Personenwahl ausgehen, entsprechend keine Liste. Was passiert mit diesen Kandidaten? Ich höre vom WV, dass diese "freien" Kandidaten ebenfalls wählbar sind. Wie geht so etwas? Habt Ihr davon schon mal was gehört? Dankeschön.

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Community-Antworten (11)

T
takkus

03.03.2022 um 15:07 Uhr

Nun, der Wahlvorstand hängt spätestens 2 Wochen vor der Wahl die eingegangenen Wahlvorschläge raus. Vorher muss er Niemanden informieren. Wieso haben die "freien Kandidaten" keine Liste? Selbst bei einer Personenwahl müssen diese "freien Kandidaten" ja auf einer Liste stehen.

B
Bvlgari

03.03.2022 um 15:28 Uhr

Es gibt meistens so 20 Bewerber, die dem WV ihre Kandidatur mit Unterschrift mitgeteilt haben. Diese 20 Bewerber wissen nichts voneinander. Manche, ja, weil man sich unterhält. Die meisten aber nicht. Dann wurde immer rechtzeitig vor der Wahl diese "Liste" mit Kandidaten ans schwarze Brett gehängt -ohne Stützunterschriften, da Personenwahl- (und per Email verteilt). Dann erst sehen wir, wer sich um einen Sitz im Betriebsrat bemüht. In diesem Jahr gibt es erstmals Listen. Davon wissen aber viele Kandidaten nichts. Sie glauben, es wird eine Personenwahl, wie immer stattfinden. Was passiert mit diesen Kandidaten?

S
seehas

03.03.2022 um 17:30 Uhr

Wer auf keiner Liste steht ist nicht wählbar. Wenn du weißt, dass es da ein Problem gibt, warum sprichst du die Leute nicht an und informierst sie über das Problem? Dann können die sich zusammenschließen und ebenfalls eine Liste einreichen.

B
Bvlgari

03.03.2022 um 17:38 Uhr

Da ich nicht im WV bin, kenne ich nicht alle Kandidaten. Diejenigen, die ich kenne, habe ich kontaktiert. Die sind völlig überfordert nun in 48 Stunden (dann ist bei uns Melde-Schluss) eine Liste mit 8 Stützunterschriften zu machen. Aber, es wurde ihnen mitgeteilt: Alle Bewerber, die keine Liste mit Stützunterschriften gemacht haben, werden vom WV trotzdem auf eine eigene Liste gesetzt "Listenname Sonstiges" namentlich sortiert, wer sich zuerst beworben hat bis zu demjenigen, der sich zuletzt beworben hat (Tag und Uhrzeit) und sind dann auch wählbar ohne Stützunterschriften. Ich finde zu diesem Procedere nichts im Netz. Geht das?

S
seehas

03.03.2022 um 17:44 Uhr

Wenn der Wahlvorstand eine Liste mit willkürlich gecasteten Bewerbern ohne Stützunterschriften erstellt, dann liefert er damit einen erstklassigen Grund zur Anfechtung der Wahl. Irgendjemand wird diese Liste erstellen müssen, als Listenverantwortlicher fungieren und die nötigen Unterschriften beibringen. Wenn das nicht funktioniert, dann bin ich mir nicht sicher ob diese Leute ein großer Verlust für die BR Arbeit sind.

E
enigmathika

03.03.2022 um 19:33 Uhr

Auch die "freien Kandidaten" müssen ja Stützunterschriften gesammelt haben. Damit haben sie jeweilws eine Ein-Mann-Liste. Ganz abgesehen davon, dass der Wahlvorstand gar nicht das Recht dazu hat, besteht auch keine Notwendigkeit, sie auf einer Liste zusammenzuführen.

C
celestro

04.03.2022 um 01:12 Uhr

"Geht das?"

Es geht, ist aber rechtlich absolut nicht zulässig.

B
Bvlgari

04.03.2022 um 10:32 Uhr

Ich bedanke mich für alle Ratschläge!! Der Wahlvorstand wird jetzt eine Nachfrist bei uns setzen von 1 Woche, damit sich die "freien" Bewerber organisieren können und eine Liste nachreichen können.

R
rtjum

04.03.2022 um 10:56 Uhr

"Der Wahlvorstand wird jetzt eine Nachfrist bei uns setzen von 1 Woche, damit sich die "freien" Bewerber organisieren können und eine Liste nachreichen können." also gibt es keine eingereichten gültigen Listen? Weil sonst sind wir wieder bei celestro:

"Es geht, ist aber rechtlich absolut nicht zulässig"

C
celestro

04.03.2022 um 11:10 Uhr

Da läuft bei Euch ja so einiges schief ...

N
netteannette

07.03.2022 um 18:40 Uhr

Eine Nachfrist zu setzen ist gem. §9 der WO nur erlaubt, wenn es gar KEINE gültige Vorschlagsliste gab. Einfach jetzt für diese "freien" Bewerber eine Nachfrist zu machen, ist nicht zulässig, da es ja andere Vorschlagslisten gibt.

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