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Frage zur Listenwahl - was passiert bei Stimmengleichheit?

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Eddie74
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Thema Listenwahl. Wenn für den letzten Platz des Gremiums auf Grund von Stimmengleichheit (Anzahl Wählerstimmen) 2 Kandidaten vorliegen. Wie wird entschieden wer in das Gremium kommt? Das Minderheitsrecht kommt in meiner Frage nicht zum tragen!

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Community-Antworten (4)

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Lotte

04.05.2006 um 13:52 Uhr

Habe auf die Schnelle nur bei der Wahl der Freistellungen eine mögliche Antwort gefunden. Hier sieht das BAG vor, dass bei Pattsituationen durch Losverfahren entschieden wird. Könnte mir in Deinem Fall ähnliches vorstellen.

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Petrus

04.05.2006 um 14:06 Uhr

Antwort steht in §15 (2) WO

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p.g.

04.05.2006 um 14:12 Uhr

Lotte hat Recht, bei Stimmengleichheit entscheidet das los

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w-j-l

04.05.2006 um 15:33 Uhr

Also, auch auf den Verdacht hin Korithenkackerei zu betreiben, aber wie kann bei Listenwahl die Stimmzahl entscheidend sein?

Die einzig korrekte Feststellung hier stammt von Petrus. Hier sind die Höchstzahlen nach d'Hondt entscheidend.

@ Eddie74 Ist die Konstellation der Stimmzahlen für die Listen tatsächlich so, dass exakt gleiche Höchstzahlen entstehen? Dann siehe §15 (2) WO

Das ist auch insofern wichtig, als der ausgeloste Sitz nicht dem Kandidaten zufällt, sondern der Liste. Wenn dieser Kandidat später ausscheidet, dann bleibt der Sitz bei der Liste, und es wird weder neu ausgelost, noch fällt der Sitz dem anderen Bewerber zu.

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