Neuwahl ohne Kandidaten. Was passiert mit bisherigem BR?
Hallo zusammen,
und zwar stehe ich als BR-Vorsitzender im Moment vor der folgenden Situation. Wir haben ein 3er Gremium und derzeit noch genau 3 BR Mitglieder und keine Ersatzmitglieder (mehr). Eines dieser Mitglieder ist allerdings schon seit mehreren Wochen krank. Ich habe herausgefunden, dass in diesem Fall § 22 BetrVG gilt, und man auch mit 2 BR Mitgliedern beschlussfähig ist.
Jetzt steht aber natürlich die Frage im Raum was passiert, wenn das derzeit verhinderte Mitglied gar nicht mehr wiederkommt. Im Grunde ist die Antwort darauf simpel: Es werden Neuwahlen durchgeführt. Aber jetzt kommt der große Knackpunkt. Der neue Betriebsrat bestünde aufgrund gesunkener Mitarbeiterzahlen nur noch aus einer Person. Im Moment würde sich aber niemand zur Wahl aufstellen lassen. Dementsprechend kann eine Wahl nicht durchgeführt werden, und es gibt keinen neuen BR. Doch was passiert dann mit den derzeitigen BR-Mitgliedern?
- Wäre der Betriebsrat damit aufgelöst?
- Würden die bisherigen BR-Mitglieder weiter im Amt bleiben? Falls ja, in welchem Abstand sollte bzw. muss man dann den nächsten Versuch einer Neuwahl unternehmen?
- Und was würde passieren, wenn auch nach Ablauf der regulären Amtszeit keine neuen Kandidaten gefunden werden könnten?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir darauf jemand eine Antwort geben könnte.
Vielen Dank schon einmal.
Community-Antworten (2)
06.06.2016 um 14:05 Uhr
Die Lösung ist einfach: Du stellst Dich zur Wahl und sie findet demnach statt.
Finden sich keine Kandidaten, endet die Amtszeit nach 4 Jahren und es gibt dann keinen BR mehr. (ergänzend siehe auch § 21BetrVG - Amtszeit).
Und ein neuer Anlauf macht nur Sinn, wenn man auch Kandidaten hat.
07.06.2016 um 12:22 Uhr
Das erkrankte Mitglied ist so lange weiter Betriebsrat, solange es nicht aus dem Betrieb ausscheidet. Auch bei 2 Anwesenden im 3er BR braucht ihr - wie bei Vollzähligkeit - 2 Stimmen für einen Beschluss mit positivem Ergebnis. Hier ändert sich also erst mal gar nichts.
Selbst wenn der Erkrankte ausscheidet, ist der BR auch mit 2 Personen weiter im Amt, bis ein neuer BR gewählt ist. So lange euch niemand drängt, bzw. wegen Amtspflichtsverletzung klagt, könnt ihr auch mit 2 Personen weitermachen. Auch hier ist der "Rumpf-BR" weiter im Amt. Beschlussfähig ist der 2er-BR dann schon bei einer anwesenden Person (§33, Abs.2). Das wäre dann auch kein Unterschied zur Neuwahl eines 1er-BR.
Ich würde also an eurer Stelle und in der beschriebenen Situation und Aussicht einfach weitermachen und ggf. erst 2018 wieder wählen. Vielleicht entspannt sich ja bis dahin die Situation, auch was die MA-Zahl betrifft.
Wenn ihr vorher eine Neuwahl "provozieren" wollt, so lange der Erkrankte noch im Betrieb angestellt ist, dann müsstet ihr zu zweit einstimmig den Rücktritt des BR beschließen und die Neuwahl einleiten. Bis die abgeschlossen ist, ist das alte BR weiter geschäftsführend im Amt, und dies ohne jede Einschränkung in der Amtsführung.
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