Hallo zusammen,

und zwar stehe ich als BR-Vorsitzender im Moment vor der folgenden Situation. Wir haben ein 3er Gremium und derzeit noch genau 3 BR Mitglieder und keine Ersatzmitglieder (mehr). Eines dieser Mitglieder ist allerdings schon seit mehreren Wochen krank. Ich habe herausgefunden, dass in diesem Fall § 22 BetrVG gilt, und man auch mit 2 BR Mitgliedern beschlussfähig ist.

Jetzt steht aber natürlich die Frage im Raum was passiert, wenn das derzeit verhinderte Mitglied gar nicht mehr wiederkommt. Im Grunde ist die Antwort darauf simpel: Es werden Neuwahlen durchgeführt. Aber jetzt kommt der große Knackpunkt. Der neue Betriebsrat bestünde aufgrund gesunkener Mitarbeiterzahlen nur noch aus einer Person. Im Moment würde sich aber niemand zur Wahl aufstellen lassen. Dementsprechend kann eine Wahl nicht durchgeführt werden, und es gibt keinen neuen BR. Doch was passiert dann mit den derzeitigen BR-Mitgliedern?

- Wäre der Betriebsrat damit aufgelöst?
- Würden die bisherigen BR-Mitglieder weiter im Amt bleiben? Falls ja, in welchem Abstand sollte bzw. muss man dann den nächsten Versuch einer Neuwahl unternehmen?
- Und was würde passieren, wenn auch nach Ablauf der regulären Amtszeit keine neuen Kandidaten gefunden werden könnten?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir darauf jemand eine Antwort geben könnte.

Vielen Dank schon einmal.