Erstellt am 07.01.2006 um 08:33 Uhr von Fayence
Wird innerhalb der Fristen kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, muss der WV dieses bekanntgeben und eine Nachfrist setzen (§9 Wahlordnung). Wird innerhalb der 1wöchigen Nachfrist kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, fällt die Wahl aus.
Kommt eine Wahl zustande und es wird keine Stimme abgegeben, ist kein BR gewählt. Warum sollte es eine Wiederholung geben? Ist doch aber eher unwahrscheinlich, da Kandidaten sich sicherlich nicht ihrer Stimme enthalten werden.
Erstellt am 07.01.2006 um 12:17 Uhr von monicoma
danke Fayence,
Die Wahl fällt also aus, aber was ist danach? Bleibt der alte Betriebsrat bis zu einer erneuten Wahl oder gibt's dann keinen BR mehr?
Falls der alte BR weiter besteht, wann muss dann neu gewählt werden?
Erstellt am 08.01.2006 um 11:07 Uhr von Fayence
Hallo monicoma,
für mich ist nur klar, dass Ihr eine betriebsratslose Zeit vor Euch habt.
Ob und welche Fristen zu beachten sind, wenn bereits 1 Wahl nicht zustande gekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Würde mich diesbzgl. bei einer Gewerkschaft erkundigen.
Erstellt am 08.01.2006 um 23:48 Uhr von Ramses II
Die Amtszeit des bestehenden BR endet ganz normal vier Jahre nach der Wahl, oder wenn außerhalb der regelmässigen Wahlperiode gewählt wurde, am 31.05.
Eine neue Wahl kann jederzeit eingeleitet werden.