Erstellt am 10.02.2006 um 10:58 Uhr von Norden
Die durch das Wahlausschreiben angesetzte Wahl findet statt. Es wird auf 3 BR-Mitglieder gewählt. Der mit den viertmeisten Stimmen (Geschlechterquote beachten) ist also Ersatzmitglied. Der BR ist handlungsfähig. Eine Neuwahl würde erst dann stattfinden, wenn nur noch zwei BR-Mitglieder übrig sind.
Erstellt am 10.02.2006 um 13:32 Uhr von Kölner
Natürlich ist nach Ablauf der regulären Frist bei Unterschreitung der BR-Mindestzahl noch eine Nachfrist zu gewähren, um den ein oder anderen Kandidaten zu finden...
Erstellt am 10.02.2006 um 14:47 Uhr von Norden
Nachfrage an Kölner: Wenn 5 Mitglieder gesucht werden und nur 5 Kandidaten zusammenkommen, darf ich in diesem Fall auch eine Nachfrist gewähren - schlicßlich ist der 5er BR über die 4 Jahre akut handlungsgefährdet...
Erstellt am 10.02.2006 um 16:06 Uhr von Kölner
Dann wieder nicht...Akute Gefährdung interessiert den Gesetzgeber leider nicht. Ihr MÜSST dann alle fünf BR-Mandate besetzen - auch auf die Gefahr hin, in wenigen Wochen, Monaten oder Jahren wiederholt wählen zu müssen.