Mobbing BR
Guten Tag,
ich bin BR-Mitglied und wir haben momentan einen kollegen in der Firma, welcher verschiedene Leute Mobbt oder schlecht behandelt. Nun will der BR etwas gegen diesen Kollegen unternehmen ( Schreiben an GL ), es werden Leute gesucht die offen zu dem Thema stehen auch vor GL. Ich hatte auch mit diesem Kollegen Probleme, er hat mich teilweise ignoriert und nicht mit mir geredet, hat auch schon mich vor Fremdpersonal schlecht gemacht. Meine Frage ist: Sollte ich mich in diesem schreiben auch namentlich erwähnen lassen? Welche Probleme können auftretten. Mobbing war es wohl so wie ich das sehe.
Danke für Rat und Tipp´s
Community-Antworten (3)
18.10.2011 um 11:09 Uhr
@Oschi,
so wie du es schilderst, sind es Möglicherweise einzelne Mobbinghandlungen aber kein Mobbing. Bevor ihr ein Schreiben an die GL. schickt, solltet ihr mit dem Kollegen reden und ihn auf sein Handeln hinweisen. Evtl. gibt es ja nachvollziehbare Gründe für sein tun.
Grundsätzlich sehe ich mich als Br. nicht als Polizei im Betrieb die Fehlverhalten von Mitarbeitern noch vor demAG. ahndet.
Deine Frage ob du dich namentlich erwähnen lassen sollst, finde ich gelinde gesagt schon recht fragwürdig.
18.10.2011 um 11:13 Uhr
Mobbing ist ja eine zielgerichtete Aktion über einen längeren Zeitraum. DerBegriff wird oft zu schnell verwendet. Trotzdem ist es nicht gerade angenehm, jemanden im Kreise der Kollegen zu haben, der für schlechte Stimmung sorgt.
Muß es denn gleich ein offizielles Schreiben sein?Wie wäre es denn erst einmal mit einem Gespräch in der Personalabteilung. Wenn das nicht fruchtet kann man immer noch offizieller weden. Der BR sollte alles versuchen, eine gütliche Lösung zu finden und nicht noch Öl ins Feuer zu gießen.
Dich selbst zu nennen ist nur sinnvoll, wenn auch andere wirklich bereit sind etwas auszusagen. Ansonsten degradiert die Sache zu Deiner persönlichen Beschwerde.
Ihr solltet Euch auch darüber im klaren sein, welches Ziel Eure Aktion haben soll. Denkbar wäre ja im Extremfall auch die Forderung des BR auf Entlassung des Kollegen wegen Störung des Betriebsfriedens. Aber gibt es nicht auch andere Lösungen ( das kann man natürlich aus der Ferne schlecht sagen ) ?
18.10.2011 um 11:45 Uhr
@Oschi
Mobbing ist laut meiner "BR-Bibel" folgendes:
Mobbing ist das systematische Anfeinden,Schikanieren oder Diskriminieren von AN untereinander oder durch Vorgesetzte. Mobbing-Opfer werden von einer oder mehreren Personen systematisch, häufig oder über einen längere Zeit angegriffen, ausgegrenzt und herabgesetzt meist mit dem Ziel, es aus dem Arbeitsverhältnis auszustoßen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist Mobbing:
- die fortgesetzte,aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweise,
- die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten , von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und
- jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, oder andere ebenso geschützte Rechte , wie die Ehre und die Gesundheit des Betroffenen verletzen (Thüringer LAG v. 10.4.2001 - 5 Sa 403/2000).
Mobbing äußert sich voe allen in den folgenden Handlungen:
- Angriffe auf die Möglichkeit sich mitzuteilen (Telefonterror, Isolierung, Abkopplung von der betrieblichen Information und Kommunikation);
- Angriffe auf die sozialen Beziehungen (das Opfer wird wie Luft behandelt, man hört auf zu reden, wenn das Opfer in der NNähe ist);
- Angriffe auf das soziale Ansehen(üble Gerüchte über das Opfer, zweideutige Äußerungen, grundlose Herabwürdigung der Leistunge, vernictende Beurteilunge);
- Angriffe auf die Berufs- und Lebenssituation (schikanöse Anweisungen, wie Zuteilung nutzloser oder unlösbarer Aufgaben, nicht begründbare Häufung von Arbeitskontrollen, man äußert sich negativ über die Familie und Lebensgewohnheiten des Opfers);
- Angriffe auf die Gesundheit (man droht em Opfer Gewalt an, treibt mit ihm gefährliche "Scherze", Tätlichkeiten).
Mobbing-Handlungen könne je nach Sachlage für die Betroffenen rechtliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben.
Quelle: 101 Stichwörter für die prakt. BR Arbeit
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