Erstellt am 02.03.2015 um 09:38 Uhr von celestro
Hallo !
1.) Der § 26 behandelt die Wahl des Vorsitzenden, die wurde hier doch gar nicht durchgeführt, oder ?
2.) Selbst wenn man den § 26 annehmen würde, aus genau welchem Teil des Selbigen geht für Dich hervor, daß nur gewählt werden darf, wenn ALLE BR-Mitglieder anwesend sind ?
3.) Du warst krank geschrieben und somit "verhindert". Schade, aber Pech gehabt würde ich meinen. Wenn nicht ordnungsgemäß nachgeladen wurde, ist die Wahl vielleicht hinfällig. Aber ansonsten sehe ich nicht, wieso die anderen BR-Mitglieder Dich in die "Wahl" hätten einbinden müssen.
Gruß
Celestro
Erstellt am 02.03.2015 um 10:12 Uhr von fantil
Hallo Artemis,
hierzu ist die absolute bzw. qualifizierte Mehrheit der BRMs nötig.
Bei einem 7-er BR müssen also mindestens 4 ordentliche BRMs anwesend sein und nur ihre Stimmen zählen.
Ansonsten könnten ja EBRMs den Vorsitzenden abwählen und einen neuen wählen.
Gruß
Fantil
Erstellt am 02.03.2015 um 10:26 Uhr von pillepalleTR
@fantil: du solltest dich mal mit den Rechten und Pflichten von Ersatzmitgliedern eingehend beschäftigen. Ich empfehle speziell zum Thema bspw. Fitting §26 Rn 9 ff (26. Auflage)
Selbstverständlich haben EM das aktive Wahlrecht! D.h, sie wählen den neuen BRV /Stellv. mit. Allerdings haben sie kein passives WR, sind also nicht wählbar (solange sie nicht endgültig nachgerückt sind).
Sonstige Voraussetzungen für die Wahl:
1. Beschlussfähigkeit des Gremiums (gem. §33 BetrVG)
2. keine(!) qualifizierte Mehrheit erforderlich, d.h die Person mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen isses
Alles nachzulesen in o.a. Literatur!
Erstellt am 02.03.2015 um 10:45 Uhr von Pjöööng
1. Was hat denn die Überschrift mit dem Sachverhalt zu tun?
2. Wenn die anderen BRM Dich für eine fähige Vorsitzende halten würden, dann hätten sie Dich doch vermutlich gefragt?
Erstellt am 02.03.2015 um 10:50 Uhr von fantil
@ pillepalleTR,
dass würde ja dann bedeuten, dass, wenn von einem 7-er Gremium nur ein BRM und 6 EBRMs anwesend sind, sie den BRV abwählen und das eine anwesende BRM zum Vorsitzenden wählen könnten.
Ist dies wirklich richtig? Ich lerne ja gern dazu, aber dass kann doch nicht richtig sein,
wenn doch, danke für deine Belehrung.
Gruß
Fantil
Erstellt am 02.03.2015 um 11:15 Uhr von Snooker
Ich würde erst einmal schauen wie das ganze Prozedere abgelaufen ist und ob die Einladungen ordendlich an jede betreffende Person gelaufen ist. Krankheit z. B. ist ja nicht per se das Du nicht zur BR Sitzung kannst. Hast Du dies vorher irgendwie bekundet das Du wegen krankeit nicht zur Sitzung kannst, oder musste der BRV beim erstellen und versenden dert TOP davon ausgehen das Du zur nächsten Sitzung nicht erscheinen kannst. Ist dann evtl. jemand nach geladen worden der gar nicht hätte geladen werden dürfen, weil Du vielleicht gar nicht verhindert warst? oder ist niemand nach gerückt obwohl er hätte müssen weil du verhindert warst? Hier müsstest Du schon genauer werden.
Erstellt am 02.03.2015 um 11:16 Uhr von Kölner
Das kann tatsächlich so sein.
Aber welcher BR macht das schon? Ist ja nahe am Harakiri!
Erstellt am 02.03.2015 um 12:01 Uhr von Pjöööng
Zitat (fantil):
"dass würde ja dann bedeuten, dass, wenn von einem 7-er Gremium nur ein BRM und 6 EBRMs anwesend sind, sie den BRV abwählen und das eine anwesende BRM zum Vorsitzenden wählen könnten.
Ist dies wirklich richtig?"
Wenn zu dieser Sitzung korrekt geladen wurde, geht das in der Tat. Oder kennst Du eine Stelle im BetrVG die für die Wahl des Vorsitzenden etwas anderes vorschreibt?
So ganz nebenbei: Prinzipiell könnten sogar 7 EBRM in diesem Falle einen neuen Vorsitzenden wählen.
Erstellt am 02.03.2015 um 12:19 Uhr von pillepalleTR
@fantil
" Ich lerne ja gern dazu," Gut so!
" aber dass kann doch nicht richtig sein," Doch!
"wenn doch, danke für deine Belehrung." Bitte!
:)
Erstellt am 02.03.2015 um 12:38 Uhr von Fantil
@ Pjöööng,
"So ganz nebenbei: Prinzipiell könnten sogar 7 EBRM in diesem Falle einen neuen Vorsitzenden wählen."
Der dann aber die Wahl nicht annehmen kann, da er ja nicht anwesend ist...
Erstellt am 02.03.2015 um 12:49 Uhr von pillepalleTR
Auch dafür gibt es eine Lösung, fantil. Die heißt zB schriftliche Absichtserklärung.
Ein BRM kann bspw. vor der Wahl schriftlich erklären, dass es sich -trotz oder gerade weil abwesend- zur Wahl stellt. (So nebenbei: gänzlich ohne Kandidat macht eine Wahl nämlich keinen Sinn.)
Natürlich kann das so gewählte BRM die Wahl anschließend noch ablehen - aber mal ganz ehrlich, von welchen theoretischen Konstrukten reden wir hier eigentlich noch?
Erstellt am 02.03.2015 um 13:35 Uhr von Pjöööng
Zitat (pillepalleTR):
"aber mal ganz ehrlich, von welchen theoretischen Konstrukten reden wir hier eigentlich noch?"
Da warten wir doch am besten mal ab, was Snooker noch so zum Besten gibt...
Erstellt am 02.03.2015 um 14:28 Uhr von Kölner
*OT*
@Pjöööng
Das war sehr unsachlich! ...aber sehr nett, habe herzlich gelacht.
Ein paar krude Ideen hätte ich schon...