Erstellt am 06.10.2010 um 11:07 Uhr von MichaelE
Eine interessante Situation, die du da beschreibst, nur sieht das der Gesetzgeber zum Glück ganz anders und eindeutig.
Weise diejenigen, die dem BR Steine in den Weg legen, mal ganz gezielt auf § 37, 39, 74, 75, 76, 76a und 80 BetrVG hin. Es gibt noch weitere, aber diese sollten erst einmal reichen, um zum Nachdenken zu animieren. Ansonsten bleibt nur die Einigungsstelle.
Erstellt am 06.10.2010 um 11:31 Uhr von maschinenbauer
Danke für die schnelle Antwort.
Wir haben sie schon auf die o.g. Paragraphen des BetrVG hingewiesen. Aber ich glaube nicht,das einer von ihnen sich jemals die Mühe gemacht hat da nachzulesen.
Wir haben bei der Geschäftsleitung schon beantragt,die untere und mittlere Führungsebene in einem Grundkurs BetrVG zu schulen,um ihnen den Ernst der Lage mal zu zeigen. Dies wurde aber abgelehnt.
Einige verbreiten in der Belegschaft,daß BR-Arbeit "sinnlos" sei und es käme "sowieso nichts dabei raus". Und wenn ein BR-Mitglied seinen Arbeitsplatz zur Durchführung seiner BR-Arbeit verlässt,müssten die anderen für ihn mitarbeiten. Somit stellen sie uns als BR-Mitglieder als unkollegial und faul hin.
Einige Kollegen glauben das anscheinend auch.
Ich glaube wir müssen da zu härteren Mitteln greifen.
Erstellt am 06.10.2010 um 11:46 Uhr von carmen
Ihr seit selber Schuld ,das ihr nicht Ernst genommen werdet . Erstmal macht Seminare (sehr wichtig) und ihr müsst auch was tun um Ernst genommen zu werden . Mitr hat mal ein Seminarleiter gesagt es ist wie in einer Ehe , wenn der andere euch weh tut muss er auch Schmerzen haben und das geht nur übers Geld für den Arbeitgeber , die seichte Variante ist ,Mitbestimmungsrechte werden nicht beachtet Anwalt beuftragen (richtige Einladung und Beschluss fassen ,den Anwalt bezahlt dann euer Chef) ,dann kann das jedesmal euren Arbeitgeber 10000 Euro kosten (Paragraph 23). Mobbing ist übrigens schwer beweisbar ,aber ihr seit BRs und wenn euch ein Vorgesetzter oder Arbeitgeber ständig behindert Anwalt beauftragen Paragraph 119 soll er ziehen (Behinderung der BR Arbeit),mal schauen ob der Vorgesetzte weitermacht ,wenn er ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommt.
Erstellt am 06.10.2010 um 11:56 Uhr von maschinenbauer
Wahrscheinlich sind wir selbst schuld. Aber das wird sich jetzt ändern.
Wie gesagt,unser BR besteht erst über einem Jahr.
Keiner der Mitglieder hatte Erfahrung auf diesem Gebiet. Seminare haben wir mittlerweile schon einige besucht.
Zudem konnten unsere Vorgesetzten viele Jahre ohne BR schalten und walten wie sie wollten und es fällt ihnen schwer,plötzlich bei vielen Entscheidungen der BR mit einzubeziehen.
Ich hatte immer auf die Vernunft unserer Vorgesetzten gehofft,aber ich glaube einige brauchen doch mal Post von der Staatsanwaltschaft.
Erstellt am 06.10.2010 um 13:25 Uhr von Petrus
> Wir haben im Betrieb ein elektronisches Zeiterfassungssystem. Seit gestern sollen wir
> uns zur BR-Arbeit ausloggen.
Wenn der BR jetzt böse ist, beauftragt er einen Anwalt, beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung dahingehend zu erwirken, dass der ArbGeb _alle_ Dienstanweisungen über die Anwendung des vorhandenen Zeiterfassungssystems zu unterlassen hat, solange diese nicht vom BR gemäß §87(1) Nr.6 BetrVG vom BR mitbestimmt wurden. Hilfsweise beschränkt auf jene, die geeignet sind, die BR-Arbeit entgegen §78 BetrVG zu stören oder zu behindern.
Parallel dazu fordert ihr den ArbGeb auf, innerhalb einer gesetzten Frist mit euch in Verhandlungen zu einer BV über das Zeiterfassungssystem und dessen Anwendung einzutreten.
Bei der genauen Formulierung der Beschlüsse hilft Euch dann im Normalfall der Anwalt.
Ansonsten immer wieder gern genommen: Das Infoblatt für Vorgesetzte. Downlaod als PDF auf der Seite http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=Neu%20im%20Betriebsrat&Menue=Infos%20für%20Vorgesetzte