Erstellt am 13.10.2005 um 14:32 Uhr von packer
das is ja mal n starkes stück...
also ich würde als organisierter mitarbeiter mich an meine gewerkschaft wenden... die können als allerletztes mittel ein amtsenthebungsverfahren einleiten... wenn keine gewerkschaft vertreten ist, muß mindestens ein viertel der wahlberechtigten AN auf einer betriebsversammlung gegen den br stimmen...
schau in den § 23 BetrVG
und wie immer ein kommentar des BAG:
1. Verletzung gesetzlicher Pflichten durch
Betriebsrat bzw. Betriebsratsmitglieder
(§ 23 Abs. 1 und 2 BetrVG)1
Eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten des Betriebsrats
i. S. v. § 23 Abs. 1 BetrVG liegt nur vor, wenn die Pflichtverletzung
objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist. Danach
kann eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten nur angenommen
werden, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des
Einzelfalles die weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar
erscheint.
BAG 22.6.1993 – 1 ABR 62/92
hoffe damit geholfen zu haben!
Erstellt am 13.10.2005 um 14:48 Uhr von merlin
Was sagt denn eigentlich der Arbeitgeber dazu, der ja in der Fürsorgepflicht steht?
Erstellt am 13.10.2005 um 17:05 Uhr von adlatus
Danke packer,
für Deine Auskunft. die Gewerkschaft ist nicht vertreten. Die Betriebsversammlung müsste durch die GL iniziiert werden, oder?
@merlin
Die GL ist leider so schwach, dass sie sich nicht durchsetzen kann. Hier wedelt der Schwanz mit dem Hund.
Ich bin ratlos und deprimiert.
Erstellt am 13.10.2005 um 19:39 Uhr von adlatus
Eine Anmerkung habe ich noch. Nicht der gesamte Betriebsrat ist so, sondern insbesondere der BR-Vorsitzende. Er spielt sich leider auf, wie eine kleiner König.
Erstellt am 13.10.2005 um 20:53 Uhr von Biggy
Hallo adlatus
wie sieht denn das Mobbing durch den Betriebsratsvorsitzenden aus?
Wäre mal interessant zu wissen, wie ein Betriebsratsvorsitzender einen Mitarbeiter mobben kann , arbeitest du mit ihm zusammen, oder wie sonst kann es dazu kommen.
Erstellt am 14.10.2005 um 08:50 Uhr von viktor
Im kommenden Jahr sind Neuwahlen. Eine gute Gelegenheit hier Änderungen zu bewirken. Alles andere dauert wahrscheinlich länger, zumal Amtsenthebung wegen "Mobbing" schwer sein dürfte (Beweisbarkeit).
Was sagen denn die anderen BR-Mitglieder dazu? Sprich mit Ihnen. Die könnten noch am schnellsten intern etwas regeln.
PS: Die Gewerkschaft ist im Betrieb vertreten, wenn Du eintritst.
Erstellt am 14.10.2005 um 10:31 Uhr von packer
guter tip, viktor... das wissen wohl noch nicht allzu viele hier. ein mitglied reicht schon aus um die gewerkschaft z.b. einzuladen an einer br-sitzung teilzunehmen und dem vorsitzenden einmal das wesen eines br zu erklären :)
aber vorsicht mit mobbing, das ist ein begriff zu dem einiges gehört, bis dieser tatbestand erfüllt ist... der geschädigte sollte auch das sogenannte mobbing tagebuch führen, da sonst spätestens vor gericht er in eine beweisnotlage kommen wird...
stellt eurem vorsitzendem doch mal die vertrauensfrage... wenn ihr alle einig seid, kann er eigentlich nichts gegen den willen des gremiums unternehmen. so bekommt er die erste sanktion, d.h. wegfallen seines amtes als vorsitzender, und das könnte weitere kreise bis hin zu der anstehenden wahl ziehen. manchmal muß man das ganze auch politisch angehen. es gibt da mehr als nur gesetze :)
und adlatus: nich den kopf hängen lassen!!!! schließ dich mit deinen br kollegen zusammen, sie unterstützen dich hoffentlich!
und wenn du doch in die gewerkschaft eintrittst, dann hast du als bonbon noch ne arbeitsrechtsschutzversicherung dazu :)
(nenn mich dann als werber *lach*)
Erstellt am 14.10.2005 um 12:49 Uhr von adlatus
Danke für Eure Anregungen.
Den Kopf werde ich sicher nicht hängen lassen.
@Biggy
Wir sind ein mittleständisches Unternhmen in NRW. Das Mobbing sieht z. B. so aus, das Kollegen aus den neuen Bundesländern als Ostblock, Rotfront oder Kommis diffamiert werden. Das klingt dann zwar spassig, aber jeder weiss wie es gemeint ist.
Da der BR weitgehendes Mitspracherecht bei den Lohnerhöhungen hat, werden bestimmte Kollegen bevorzugt, missliebige Konkurrenten gehen natürlich leer aus.
Erstellt am 14.10.2005 um 15:18 Uhr von Biggy
Hallo adlatus
wen das so ist dann kann es aber nicht mnur am Vorsitzenden liegen, denn er hat keine Funktion die es erlaubt allein etwas zu entscheiden. Alle Mitspracherechte nützen nichts wenn das gesammte Gremium nicht abstimmt.
Also wenn hier Gehaltserhöhungen abgelehnt werden dann muss es die Mehrheit des Gremiums ablehnen.Was ist das für ein BR der verhindert dass die Mitarbeiter mehr verdienen tz tz tz.
Mit den Diffamierungen geb ich dir Recht, so was ist unterste Schublade und einen Beleidigung der betroffenen Mitarbeiter, gegen die man vorgehen sollte.
Ich geh mal davon aus dass ein BRV eine Vorbildfunktion haben sollte und den BR auch ein bissen repräsentiert, bei diesem Menschen kann man nur hoffen, dass der Restbetriebsrat nicht genau so denkt und handelt.
Alles andere wurde dir ja schon beantwortet.
Gruß Biggy