Erstellt am 28.02.2022 um 08:50 Uhr von Kjarrigan
Hä - das ist doch der Sinn von Briefwahl, wenn man nicht am Wahltag im Betrieb ist, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.
Die Einzelheiten legt der WV fest und stehen im Wahlausschreiben.
Stichpunktzettel - das ist zwar nett - rechtlich bindend ist aber nur das Wahlausschreiben.
Erstellt am 28.02.2022 um 08:59 Uhr von Jumper1994
Ja Sorry, manchmal stellen sich doofe Fragen :)
Wenn man "vorgeschädigt" ist durch den Vorgesetzten muss man nachfragen.. Er hätte lieber das alle erscheinen, Briefwahl ist ja Mehrarbeit ;).
Ja, das Wahlausschreiben wird ja mit ausgelegt, geht nur um den "schnellen" Blick.
Erstellt am 28.02.2022 um 10:05 Uhr von takkus
Hä........?????
Was hat der Vorgesetzte damit zu tun?
Erstellt am 28.02.2022 um 10:34 Uhr von Jumper1994
Sorry, doofe Schreibweiße - Mein vorgesetzer = Betriebsratsvorsitzender = mit im Wahlvorstand = seine Aussagen...
Erstellt am 28.02.2022 um 11:19 Uhr von IlkaB
Wir haben die Wahl gerade hinter uns. Wenn die Kollegen das Wahlausschreiben nicht durchlesen, lesen sie auch einen "Stichpunktzettel" nicht. Wir hatten nie zuvor so viele ungültige Stimmen...
Erstellt am 28.02.2022 um 14:56 Uhr von John_
Was dem Vorsitzenden lieber wäre ist Wurst. Wenn Wähler die Briefwahl beantragen weil sie an dem Tag nicht da sind dann hat der Wahlvorstand ihnen Briefwahlunterlagen zukommen zu lassen. Tut ihr das nicht wird die Wahl anfechtbar.
"Des weiteren ist es zulässig zum "langen" Wahlausschreiben noch einen "Vereinfachten übersichtlichen Stichpunktzettel" mit auszuhängen?"
Ja ist es. Ich habe bei uns auch festgestellt, das viele mit der Informationsfülle des Wahlausschreibens überfordert zu sein scheinen. Ich habe daher noch ein FAQ erstellt das hoffentlich etwas leichter zu verdauen ist.
Ihr müsst nur aufpassen, dass sich dann auch alle Angaben mit dem im Wahlausschreiben decken. Die Angaben im WA sind alle bindend, wenn ihr in einem späteren Schreiben davon abweicht könntet ihr ein Problem haben.