Dürfen Mitarbeiter im "Frei" Briefwahl beantragen?
Hallo Zusammen,
dürfen denn Mitarbeiter, die am Wahltag (vereinfachtes Verfahren) regulär nicht Arbeiten, Briefwahl beantragen um sich so den Weg zur Wahlstätte zu sparen?
Des weiteren ist es zulässig zum "langen" Wahlausschreiben noch einen "Vereinfachten übersichtlichen Stichpunktzettel" mit auszuhängen? Ich schätze das ein Großteil unserer MA das lange Ausschreiben nicht durchliest :).
Community-Antworten (6)
28.02.2022 um 09:50 Uhr
Hä - das ist doch der Sinn von Briefwahl, wenn man nicht am Wahltag im Betrieb ist, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Die Einzelheiten legt der WV fest und stehen im Wahlausschreiben.
Stichpunktzettel - das ist zwar nett - rechtlich bindend ist aber nur das Wahlausschreiben.
28.02.2022 um 09:59 Uhr
Ja Sorry, manchmal stellen sich doofe Fragen :) Wenn man "vorgeschädigt" ist durch den Vorgesetzten muss man nachfragen.. Er hätte lieber das alle erscheinen, Briefwahl ist ja Mehrarbeit ;).
Ja, das Wahlausschreiben wird ja mit ausgelegt, geht nur um den "schnellen" Blick.
28.02.2022 um 11:05 Uhr
Hä........?????
Was hat der Vorgesetzte damit zu tun?
28.02.2022 um 11:34 Uhr
Sorry, doofe Schreibweiße - Mein vorgesetzer = Betriebsratsvorsitzender = mit im Wahlvorstand = seine Aussagen...
28.02.2022 um 12:19 Uhr
Wir haben die Wahl gerade hinter uns. Wenn die Kollegen das Wahlausschreiben nicht durchlesen, lesen sie auch einen "Stichpunktzettel" nicht. Wir hatten nie zuvor so viele ungültige Stimmen...
28.02.2022 um 15:56 Uhr
Was dem Vorsitzenden lieber wäre ist Wurst. Wenn Wähler die Briefwahl beantragen weil sie an dem Tag nicht da sind dann hat der Wahlvorstand ihnen Briefwahlunterlagen zukommen zu lassen. Tut ihr das nicht wird die Wahl anfechtbar.
"Des weiteren ist es zulässig zum "langen" Wahlausschreiben noch einen "Vereinfachten übersichtlichen Stichpunktzettel" mit auszuhängen?"
Ja ist es. Ich habe bei uns auch festgestellt, das viele mit der Informationsfülle des Wahlausschreibens überfordert zu sein scheinen. Ich habe daher noch ein FAQ erstellt das hoffentlich etwas leichter zu verdauen ist.
Ihr müsst nur aufpassen, dass sich dann auch alle Angaben mit dem im Wahlausschreiben decken. Die Angaben im WA sind alle bindend, wenn ihr in einem späteren Schreiben davon abweicht könntet ihr ein Problem haben.
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