Eine wahlberechtigte Kollegin ist einen Tag vor der Wahl erkrankt und beantragt die Briefwahl. Es wäre sichergestellt, dass die Unterlagen bis zum Ende der Wahl im Wahllokal vorliegen. Ist dies möglich oder hätte Sie tatsächlich nur bis 3 Tage vor der Wahlversammlung Zeit gehabt für die Beantragung? (vereinfachtes WV)