Hallo zusammen,
bei uns im Betrieb finden zur Zeit außerordentliche Betriebsratswahlen im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren statt. Wahlversammlung ist am 20.02., am 13.02 ist die Bekanntmachung der Kandidaten und am 16.02 läuft die Frist zur Beantragung nachträgliche Briefwahl ab.
Heute hat ein Kollege Briefwahl beantragt da er vom 11.-23. auf Schulung ist. Die Unterlagen ins Hotel zu schicken ist kein Problem, wird das dann als normale Briefwahl angesehen?
Von welchem Datum zählt es dann als nachträgliche Briefwahl?
vielen Dank im voraus