Hallo,
ich habe ein Problem mit der Briefwahl.

Lt. ver.di-Wahlhelfer können die Mitarbeiter bei einer Wahl am 02.03.2006 bis zum 24.02.2006 die "nachträgliche schriftliche Stimmabgabe"(Briefwahl) beantragen. Das war ja bekanntlich vergangenen Freitag.

Heute hat sich eine Mitarbeiterin krank gemeldet und ist jetzt die ganze Woche krankgeschrieben worden. Die Kollegin hat jetzt gerade die Briefwahlunterlagen angefordert. Da dies alles mit den Postlaufzeiten zu knapp wird, will ihr Mann die Unterlagen persönlich abholen. Ist das ok oder ist das nicht erlaubt, weil die Frist Freitag abgelaufen ist?