Beantragung Briefwahl
Hallo, ich habe ein Problem mit der Briefwahl.
Lt. ver.di-Wahlhelfer können die Mitarbeiter bei einer Wahl am 02.03.2006 bis zum 24.02.2006 die "nachträgliche schriftliche Stimmabgabe"(Briefwahl) beantragen. Das war ja bekanntlich vergangenen Freitag.
Heute hat sich eine Mitarbeiterin krank gemeldet und ist jetzt die ganze Woche krankgeschrieben worden. Die Kollegin hat jetzt gerade die Briefwahlunterlagen angefordert. Da dies alles mit den Postlaufzeiten zu knapp wird, will ihr Mann die Unterlagen persönlich abholen. Ist das ok oder ist das nicht erlaubt, weil die Frist Freitag abgelaufen ist?
Community-Antworten (3)
27.02.2006 um 16:43 Uhr
steht die Frist im Wahlauschreiben? Es gibt in der Wahlordnung eine 3-Tage-Frist (nicht Werktage). Da wäre der Freitag falsch.
Wenn nein, würde ich sagen das das o.k. ist.
27.02.2006 um 16:56 Uhr
Ja, das steht so im Wahlausschreiben. Das hat der digitale Wahlhelfer von ver.di ausgerechnet. Ich hab`gedacht, das ist richtig, weil ich gedacht habe, dass das Wochenende nicht mitgerechnet wird. Und nu?
27.02.2006 um 17:25 Uhr
Also Freitag halte ich auch für falsch. Aber aus anderem Grund. 2.3. ist Donnerstag. Der zählt nicht dazu. Drei Tage vor der Wahl, das wäre dann heute.
Wenn die Wahl am 1.3. wäre, dann wäre es tatsächlich der Freitag gewesen, da dann Sa und So nicht mitgerechnet werden, sofern bei Euch an diesen Tage nicht regelmäßig gearbeitet wird.
Gruesse w-j-l
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