Freistellung EBRM?
Hallo zusammen,
unser BR (7) hat beschlossen ein Inhouse-Seminar zum Arbeitsrecht zu buchen. Wir haben unseren GF davon in Kenntnis gesetzt, daß auch zwei Ersatzmitglieder an dieser Schulung teilnehmen sollen. Die beiden waren auch beim BetrVG-Seminar dabei. GF hat dem ohne Einwände zugestimmt.
Meine Frage wäre nun: Darf der BR diese zwei Ersatzmitglieder auch zu einer Zusammenkunft einladen auf der vergangene Schulungen besprochen und ein Themenkatalog für die anstehende Schulung erstellt wird?
Diese beiden EBRM sind dieses Jahr schon öfter bei BR-Sitzungen gewesen und wir möchten sie deshalb einbeziehen.
Dieser Tag ist keine BR-Sitzung sondern ein informatives Treffen.
Da es bei uns keine Betriebsferien gibt und ein BRM in Mutterschutz ist (kommt aber zu den meisten Sitzungen), ist absehbar dass beide EBRM immer wieder zu BR-Sitzungen geladen werden. Müssen sie deshalb für diesen Tag freigestellt werden oder können die Vorgesetzten das ablehnen?
Danke im voraus
Community-Antworten (12)
10.10.2011 um 21:46 Uhr
@Brigachkatz Wie offensiv wollt Ihr sein? Dem Grunde nach geht das. Wenn man aber im Zweifel die Kollegen EBRM als Sachverständige einlädt, dann wäre die Sache weitestgehend wasserdicht.
10.10.2011 um 22:28 Uhr
Das mit den Sachverständigen hat sich erledigt. Unser BR besteht eigentlich aus lauter "Greenhorns". Bei der letzten Wahl wurden nur zwei Mitglieder des alten BR gewählt. Das lag daran, dass sich drei nicht mehr zur Wahl stellten (Job ging vor) und andere BRM und EBRM nicht mehr gewählt wurden. So sind in unserem jetzigen BR fünf Neulinge und auch die zwei Ersatzmitglieder mit den meisten Stimmen sind Neulinge.
Wie gesagt, mit der Schulung haben wir kein Problem. Das ist durch. Probleme könnte es aber mit den Vorgesetzten in den Abteilungen geben, da wir im 3-Schicht-System arbeiten und es in zwei Abteilungen mit der Schichtbesetzung für einen Tag nicht einfach wird.
Ich hab halt nichts gefunden womit ich das Recht der Teilnahme der EBRM an diesem einen Tag untermauern könnte. Ich hab zwar unserem GF schon gesagt dass wir diesen Tag mit neun Personen zusammensitzen wollen, aber wenn die Abteilungsleiter ihm dann ihre Probleme schildern denke ich, wird man nur das Recht auf die Freistellung des BR anerkennen
10.10.2011 um 22:37 Uhr
@Brichgachkatz, euer Ansprechpartner ist einzig und alleine der AG. Soll der Schichtleiter sich mit diesem auseinander setzen.
10.10.2011 um 22:40 Uhr
Brigachkatz,
-
ich stimme zunächst meinem Vorredner zu
-
guckst Du hier:
http://lexetius.com/2001,1767 => Link kopieren und einfügen
11.10.2011 um 12:18 Uhr
Das von nicoline zitierte BAG Urteil hat den Leitsatz:
Der Betriebsrat kann ein Ersatzmitglied zu einer Schulungsveranstaltung entsenden, wenn dies im Einzelfall zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats erforderlich ist.
BAG, Beschluss vom 19. 9. 2001 - 7 ABR 32/00 (Lexetius.com/2001,1767 [2002/2/170])
11.10.2011 um 13:26 Uhr
@gironimo,
die Schulung ist nicht das Thema. Da sind die EBRM schon angemeldet. Es geht um diesen einen Tag an dem sich der BR mit den EBRM zusammensetzen möchte.
11.10.2011 um 13:47 Uhr
Euer Arbeitgeber ist ja wohl sehr zugänglich. Warum schaut ihr euch nicht die Dienstpläne eurer Kollegen an und terminiert neu?
11.10.2011 um 16:42 Uhr
@Lernender. Wir haben die Schichten schon angeschaut. Problem dabei ist, dass ausgerechnet die zwei EBRM sich mit zwei BRM an je einer Fertigungslinie ablösen. Da an jeder Linie Ersatz da ist hat man kein Problem wenn ein MA ausfällt. Da aber nun jeweils zwei MA ausfallen würden, sehe ich das Problem vor mir. Da nützt auch ein anderer Schichtplan nichts und ob evtl. noch jemand krank wird weiss heute auch noch keiner. Bei uns wird wegen hohem Auftragseingang 7 Tage die Woche gearbeitet und es werden auch Mitarbeiter eingestellt aber es kann halt keiner alles.
11.10.2011 um 20:04 Uhr
Brigachkatz, sorry, sorry, ich hab nicht aufmerksam und nicht bis zum Ende gelesen. War der Annahme, es geht um die Schulung für EBRM.
Müssen sie deshalb für diesen Tag freigestellt werden oder können die Vorgesetzten das ablehnen? Wenn die EBRM an diesem Tag gerade ein zeitweilig verhindertes BRM vertreten eventuell ja (kommt darauf an, ob der AG die Erforderderlichkeit der BR Arbeit bestreiten würde/könnte). Ansonsten ist der AG nicht verpflichtet, die EBRM freizustellen. Man könnte aber mit dem AG sprechen ob es möglich ist. Wohl gemerkt, mit dem AG, nicht mit den Vorgesetzten.
dass ausgerechnet die zwei EBRM sich mit zwei BRM an je einer Fertigungslinie ablösen. Hmmm und was machen die bei Urlaub und/oder Krankheit??? Steht die Produktion dann???
11.10.2011 um 21:31 Uhr
@nicoline, das sind andere Voraussetzungen. Da haben die Spartenleiter keinen Einfluß. Beim Freistellen der EBRM können sie schon Einspruch erheben. Das ist ja, wie ich nun weiß, kein "muß" wie beim BR. Und deswegen unbedingt auf Konfrontation mit dem GF gehen muß nicht sein, da wir ansonsten meist eine "vertrauensvolle Zusammenarbeit" (grins) pflegen. Wir sind zwangsläufig sehr oft verschiedener Meinung, schaffen die Probleme aber i.d.R. mit guten Argumenten und manchmal leider auch mit Kompromissen aus der Welt. Wenn wir aber keine rechtliche Handhabe haben und die Spartenleiter in diesem Fall die besseren Argumente wird es wohl nichts mit dieser Freistellung. Wichtiger ist, daß die Schulung unter Dach und Fach ist.
Ich wollt halt einfach mal nachfragen, ob ich was übersehen habe. Danke für die Antworten.
11.10.2011 um 22:03 Uhr
Brigachkatz das sind andere Voraussetzungen. Da haben die Spartenleiter keinen Einfluß. das ist wohl wahr, aber trotzdem wird es ja irgendwie geregelt ;-))
Das ist ja, wie ich nun weiß, kein "muß" das ist wohl auch wahr, könnte ja aber mal zum Muß werden, wenn die 2 EBRM andere BRM zu vertreten haben, als die, mit denen sie sich ablösen. In dem Fall "müßten" dann ja eigentlich alle 4 freigestellt werden.
Wenn wir aber keine rechtliche Handhabe haben und die Spartenleiter in diesem Fall die besseren Argumente wird es wohl nichts mit dieser Freistellung. Wichtiger ist, daß die Schulung unter Dach und Fach ist. Ja, find ich auch.
11.10.2011 um 22:23 Uhr
@Brigrachkatz
Du sagst wenn ihr keine rechtl. Handhabe habt. Soll der Spartenleiter doch bitte seine rechtl. Handhabe dem AG zeigen. Wie Du schon richtig erkannt hast......er kann nur Argumentieren. Euer Zauberwort in der Argumentation muss bei Streitigkeiten immer das Wort "Erforderlich" beinhalten. Ihr haltet es für erforderlich.
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