Erstellt am 07.10.2011 um 14:13 Uhr von MonaLisa
@Django,
nein, alle dürfen da bleiben! Dieses Ausschlussgesetz betrifft nicht die Abstimmung zu Schulungen! :-))
Erstellt am 07.10.2011 um 14:16 Uhr von Lernender
§ 25 Rn 19 § 33 Rn 37 BetrVg Fitting 24 Auflage ebenso § 37 Rn 234
Erstellt am 07.10.2011 um 19:58 Uhr von gironimo
Der Beschluß betrifft ja nicht die Angelegenheiten der Personen. Der BR beschließt die Notwendigkeit des Seminars und entsendet ein (oder mehrere) BR-Mitglieder; so, als würden Arbeitsaufgaben im BR verteilt.
Also bleiben die Seminarbesucher bei der Abstimmung dabei.
Erstellt am 08.10.2011 um 20:36 Uhr von DerAlteHeini
Django
Soll für ein BR Mitglied eine Seminarteilnahme beschlossen werden, so kann das entsprechende BR Mitglied an der Beratung teilnehmen und bei der Beschlussfassung mit abstimmen.
Das betroffene BR Mitglied hat das Recht an der Sitzung teilzunehmen, da Genanntes kein Begründung für eine rechtliche bzw. persönliche Betroffenheit ist.