In unserer Betriebsvereinbarung Arbeitszeit ist geregelt, dass Überstunden, welche vom Vorgesetzten angeordnet wurden, vom Betriebsrat genehmigt werden.
Gemäß § 87 BetrVG steht dem Betriebsrat u.a. ein Mitbestimmungsrecht bei der "vorübergehenden Verlängerung der Arbeitszeit", kurz Überstunden zu.
Vor einiger Zeit war es noch so, dass der Betriebsrat bezahlte Überstunden neben der Geschäftsführung mit genehmigt hat.
Nun möchte uns unsere Geschäftsführung über angeordnete und danach bezahlte Überstunden nicht mehr informieren. Ist das rechtens ?

baerchen