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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Genehmigung der Bezahlung von Überstunden durch den Betriebsrat

B
baerchen
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Betriebsvereinbarung Arbeitszeit ist geregelt, dass Überstunden, welche vom Vorgesetzten angeordnet wurden, vom Betriebsrat genehmigt werden. Gemäß § 87 BetrVG steht dem Betriebsrat u.a. ein Mitbestimmungsrecht bei der "vorübergehenden Verlängerung der Arbeitszeit", kurz Überstunden zu. Vor einiger Zeit war es noch so, dass der Betriebsrat bezahlte Überstunden neben der Geschäftsführung mit genehmigt hat. Nun möchte uns unsere Geschäftsführung über angeordnete und danach bezahlte Überstunden nicht mehr informieren. Ist das rechtens ?

baerchen

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Community-Antworten (7)

L
Lernender

29.09.2011 um 15:25 Uhr

In unserer Betriebsvereinbarung Arbeitszeit ist geregelt, dass Überstunden, welche vom Vorgesetzten angeordnet wurden, vom Betriebsrat genehmigt werden.

Fehlt da evtl. ein müssen vom Br. vorher genehmigt werden?

N
NoPain

29.09.2011 um 15:34 Uhr

Nein das ist nicht rechtens und überhaupt, Ihr dürft Eure Rechte mit einer BV nicht so weit einschränken das eine Art Automatismus eintritt, ganz besonders bei Überstunden ;)

G
gironimo

29.09.2011 um 16:38 Uhr

Der Arbeitgeber kann nicht nach belieben auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verzichten. Er muss sie beachten.

Wie begründet der AG denn sein Vorhaben?

T
tiktak

29.09.2011 um 17:31 Uhr

Hi, es ist ganz egal ob "müssen" oder "werden" oder "sollen" steht.Sie dürfen nicht ein BV machen die über BetrVG geht. Diese § ist Verstoß gegen ein Gesetz und hat keine Wirkung.

L
Lernender

29.09.2011 um 17:59 Uhr

Hallo Tiktak,

schau mal in §87 Satz 1 Nr. 3 unter Überstunden. In meinem Fitting beginnt es mit Rn. 140 und endet mit 149. Rn. 147 sagt etwas zu deiner Aussage

N
NoPain

29.09.2011 um 18:09 Uhr

@Lernender,

da haben wir wohl den selben Fitting ;)

Aber auch die RN 25 ist wichtig, denn nur hier darf wenn überhaut ggf. eine Art Automatismus eintreten aber über solche Fälle braucht man sich ja auch nicht zu streiten ;)

E
eveline

29.09.2011 um 19:23 Uhr

Also, jede Mehrarbeit egal aus welchem Grund, also auch gedultete und ggf "freiwillige" unterliegen der MB. Der BR hat aber nur darüber abzustimmen, Mehrarbeit JA oder NEIN. Der BR hat kein Recht zu entscheiden wie der Ausgleich erfolgen muss.

Er kann aber dem AG signalisieren, dass er bei Auszahlung ggf. Probleme bekommt Mehrarbeit zuzustimmen. Man kann das Ganze auch in einer BV regeln.

Missachtet der AG die MB kann man die Wahrnehmung von Mehrarbeit per ArbG untersagen lassen.

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