Genehmigung der Bezahlung von Überstunden durch den Betriebsrat
In unserer Betriebsvereinbarung Arbeitszeit ist geregelt, dass Überstunden, welche vom Vorgesetzten angeordnet wurden, vom Betriebsrat genehmigt werden. Gemäß § 87 BetrVG steht dem Betriebsrat u.a. ein Mitbestimmungsrecht bei der "vorübergehenden Verlängerung der Arbeitszeit", kurz Überstunden zu. Vor einiger Zeit war es noch so, dass der Betriebsrat bezahlte Überstunden neben der Geschäftsführung mit genehmigt hat. Nun möchte uns unsere Geschäftsführung über angeordnete und danach bezahlte Überstunden nicht mehr informieren. Ist das rechtens ?
baerchen
Community-Antworten (7)
29.09.2011 um 15:25 Uhr
In unserer Betriebsvereinbarung Arbeitszeit ist geregelt, dass Überstunden, welche vom Vorgesetzten angeordnet wurden, vom Betriebsrat genehmigt werden.
Fehlt da evtl. ein müssen vom Br. vorher genehmigt werden?
29.09.2011 um 15:34 Uhr
Nein das ist nicht rechtens und überhaupt, Ihr dürft Eure Rechte mit einer BV nicht so weit einschränken das eine Art Automatismus eintritt, ganz besonders bei Überstunden ;)
29.09.2011 um 16:38 Uhr
Der Arbeitgeber kann nicht nach belieben auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verzichten. Er muss sie beachten.
Wie begründet der AG denn sein Vorhaben?
29.09.2011 um 17:31 Uhr
Hi, es ist ganz egal ob "müssen" oder "werden" oder "sollen" steht.Sie dürfen nicht ein BV machen die über BetrVG geht. Diese § ist Verstoß gegen ein Gesetz und hat keine Wirkung.
29.09.2011 um 17:59 Uhr
Hallo Tiktak,
schau mal in §87 Satz 1 Nr. 3 unter Überstunden. In meinem Fitting beginnt es mit Rn. 140 und endet mit 149. Rn. 147 sagt etwas zu deiner Aussage
29.09.2011 um 18:09 Uhr
@Lernender,
da haben wir wohl den selben Fitting ;)
Aber auch die RN 25 ist wichtig, denn nur hier darf wenn überhaut ggf. eine Art Automatismus eintreten aber über solche Fälle braucht man sich ja auch nicht zu streiten ;)
29.09.2011 um 19:23 Uhr
Also, jede Mehrarbeit egal aus welchem Grund, also auch gedultete und ggf "freiwillige" unterliegen der MB. Der BR hat aber nur darüber abzustimmen, Mehrarbeit JA oder NEIN. Der BR hat kein Recht zu entscheiden wie der Ausgleich erfolgen muss.
Er kann aber dem AG signalisieren, dass er bei Auszahlung ggf. Probleme bekommt Mehrarbeit zuzustimmen. Man kann das Ganze auch in einer BV regeln.
Missachtet der AG die MB kann man die Wahrnehmung von Mehrarbeit per ArbG untersagen lassen.
Verwandte Themen
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
BAG zur Bweislast vom Arbeitnehmer geleisteter Überstunden
ÄlterDer Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang g
Überstunden
ÄlterHallo, mich würde eure Meinung zum Thema freiwillige Überstunden interessieren. Ein Kollege macht regelmäßig Überstunden, welche er noch im selben Monat durch Gleittage abfeiert (in 2016 waren e
Überstunden; ein Stundenkonto von 30 Std ohne Bezahlung aufbauen und erst danach die Prozente bzw. Bezahlung - rechtens?
ÄlterFolgende Frage wir sind ein Betrieb der nicht Tarifgebunden ist.Der Betriebsrat hat festgelegt (obwohl in meinem Vertrag die wöchentliche Arbeitszeit steht 35 Std und dahinter das Überstunden mit 25
Überstunden (Zeitausgleich / Vergütung)
ÄlterMoin Leute, wir haben in unserem Unternehmen (ca. 30 MA / eigenständige GmbH in einem Konzern) eine BV zur Arbeitszeit die regelt, dass „ … in den Folgemonat 120 Gutstunden=Überstunden übernommen werd