Erstellt am 29.09.2011 um 13:25 Uhr von Lernender
In unserer Betriebsvereinbarung Arbeitszeit ist geregelt, dass Überstunden, welche vom Vorgesetzten angeordnet wurden, vom Betriebsrat genehmigt werden.
Fehlt da evtl. ein müssen vom Br. vorher genehmigt werden?
Erstellt am 29.09.2011 um 13:34 Uhr von NoPain
Nein das ist nicht rechtens und überhaupt, Ihr dürft Eure Rechte mit einer BV nicht so weit einschränken das eine Art Automatismus eintritt, ganz besonders bei Überstunden ;)
Erstellt am 29.09.2011 um 14:38 Uhr von gironimo
Der Arbeitgeber kann nicht nach belieben auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verzichten. Er muss sie beachten.
Wie begründet der AG denn sein Vorhaben?
Erstellt am 29.09.2011 um 15:31 Uhr von tiktak
Hi,
es ist ganz egal ob "müssen" oder "werden" oder "sollen" steht.Sie dürfen nicht ein BV machen die über BetrVG geht. Diese § ist Verstoß gegen ein Gesetz und hat keine Wirkung.
Erstellt am 29.09.2011 um 15:59 Uhr von Lernender
Hallo Tiktak,
schau mal in §87 Satz 1 Nr. 3 unter Überstunden. In meinem Fitting beginnt es mit Rn. 140 und endet mit 149.
Rn. 147 sagt etwas zu deiner Aussage
Erstellt am 29.09.2011 um 16:09 Uhr von NoPain
@Lernender,
da haben wir wohl den selben Fitting ;)
Aber auch die RN 25 ist wichtig, denn nur hier darf wenn überhaut ggf. eine Art Automatismus eintreten aber über solche Fälle braucht man sich ja auch nicht zu streiten ;)
Erstellt am 29.09.2011 um 17:23 Uhr von eveline
Also, jede Mehrarbeit egal aus welchem Grund, also auch gedultete und ggf "freiwillige" unterliegen der MB. Der BR hat aber nur darüber abzustimmen, Mehrarbeit JA oder NEIN. Der BR hat kein Recht zu entscheiden wie der Ausgleich erfolgen muss.
Er kann aber dem AG signalisieren, dass er bei Auszahlung ggf. Probleme bekommt Mehrarbeit zuzustimmen. Man kann das Ganze auch in einer BV regeln.
Missachtet der AG die MB kann man die Wahrnehmung von Mehrarbeit per ArbG untersagen lassen.