Chef ordnet Überstunden an ohne Genehmigung des Betriebsrates
Hallo,
wir sind ein kleines Unternehmen mit 10 MA. Unsere Finanz-Mitarbeiterin ist zur Zeit alleine anwesend und muss sich um den Jahresabschluss kümmern. Die Wirtschaftsprüfer haben ständig Fragen an sie. Die Kollegin ist keine ausgebildete Bilanzbuchhalterin... muss diese Aufgabe dennoch bewältigen, da der Chef ihr diesen Auftrag gegeben hat und da er enormen Druck ausübt "Sie müssen das jetzt alles schaffen...".
Info: Der Chef ist kein GF mehr, sondern nur noch ehrenamtl. Vorstandsmitglied. Es wird gerade ein neuer GF gesucht.
Wir dürfen laut unserer GO bis maximal 20 Plusstunden aufbauen. Die Mitarbeiterin hat mir eben mitgeteilt, dass sie mittlerweile 33 Plusstunden aufgebaut hat, da der (ehem.) Chef sie so unter Druck setzt.
Das bedeutet also, dass von ihren 33 Plusstunden 13 Stunden als Überstunden gerechnet werden müssen, die jedoch vom Betriebsrat nicht genehmigt wurden.
Nun meine Fragen/Hinweise:
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Wenn ich nun als BR den Chef anschreibe und ihn darauf aufmerksam mache, dass eine MA 13 ungenehmigte Überstunden hat, dann wird er mich garantiert darum bitten, diese nachträglich zu genehmigen, da der Jahresabschluss natürlich enorm wichtig für das Unternehmen ist und weil ja auch die Wirtschaftsprüfer bereits im Hause sind.
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Wenn ich jetzt diese Genehmigung NICHT erteilen würde... könnte man mich als BR dann dazu zwingen? Z.B. aus gesetzlichem Grund, weil der Jahresabschluss ja eine sehr hohe betriebliche Wichtigkeit hat?
Danke und Gruß, Pitter
Community-Antworten (5)
27.04.2023 um 16:08 Uhr
1.) da ist keine Frage enthalten 2.) Nein, man kann dich nicht dazu zwingen. Er kann sich die Zustimmung höchstens durch ein Gericht ersetzen lassen.
27.04.2023 um 22:02 Uhr
Die Mitarbeiterin hat die Überstunden bereits geleistet.
Nehmen wir an, diese würden nicht durch BR genehmigt ... und weiter, was geschieht nun? Die Stunden wurden trotzdem gearbeitet und die Kollegin hat diese gutgeschrieben bekommen.
27.04.2023 um 22:54 Uhr
Das Kind ist je bereits in den Brunnen gefallen, deshalb würde ich kein Wasser hinterher kippen. Der BR sollte wegen der Kurzfristigkeit in der Sache guten Willen zeigen und dem kommissarischen AG anbieten das der BR dieses mal bereit ist, das wenn der AG jetzt einen Antrag auf Mehrarbeit stellt, das der BR diesen pauschal bis zum Abschluss des Berichtes genehmigt Aber auch nur wenn der AG auch guten willen zeigt und es dem MA zusätzlich honoriert. Beispiel: ein Danke an die MA für die Leistung und ein Tankgutschein bis zu einer Höhe die nicht versteuert werden muss. Ist dann ein neuer AG da sollte man das Thema noch mal angehen.
28.04.2023 um 12:09 Uhr
Danke für die weiteren Infos.
Ja, die Mitarbeiterin hat die (nicht genehmigten) 13 Überstunden bereits geleistet. Aber sie ist der Ansicht, dass sie über ihre arbeitsvertraglichen Stunden arbeitet und das möchte sie nicht mehr.
Sie wird jedoch - wegen des Jahresabschlusses - so vom ehem. Chef unter Druck gesetzt, dass sie sich in einer echten Bredouille befindet. Sie hatte einen Antrag auf einen Gleittag gestellt, damit sie wenigstens schon mal 8 Stunden abbauen kann. Dieser Antrag wurde vom Chef abgelehnt... eben auch aufgrund der Wichtigkeit des Jahresabschlusses.
Wie kann man als BR der Mitarbeiterin helfen? Sie steht unter einem enormen Druck und ist total überlastet und überfordert mit dieser Situation.
Grüße, Pitter
28.04.2023 um 21:36 Uhr
Wenn ihr unbedingt helfen wollt und die MA das körperliche Limit erreicht hat , dann dem Chef sagen, entweder er gibt ihr den Gleittag oder aber ihr untersagt weitere Überstunden für sie. Das geht ganz schnell über einen Anwalt oder Einstweiligen Verfügung auf unterlassen der Maßnahme bei Gericht.
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