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Genehmigung Überstunden

P
Pinkpanther
Nov 2016 bearbeitet

hallo. wie sind eure erfahrungen wie handhabt ihr genehmigung von überstunden? durch den vorsitzenden alleine, durch das gremiun in der vr sitzung, etc. welche wege geht ihr bei diesem schwierigen thema?

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Community-Antworten (8)

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BRMetall

27.08.2012 um 23:32 Uhr

Hast Du schon einmal ein Seminar besucht?? Es ist hier wie mit allen Beschluessen, sie werden im Gremium gefasst. Dringend auf Seminar den notwendiges Grundwissen fehlt

P
Pinkpanther

27.08.2012 um 23:44 Uhr

wieso denken hier immer alle dass man ein volldepp ist? du weisst wie ich dass die realität oft anders aussieht

K
Kölner

28.08.2012 um 00:11 Uhr

@Pinkpanther BRMetall ist ein fehlgeleiteter Gewerkschaftler - nichts drauf geben!

Zur Frage: Es kann Sinn machen einem einzelnen BRM/BRV die Kompetenz zu verleihen, ÜStd. zu genehmigen, wenn sie sich z.B. im Rahmen bestimmter Parameter bewegen. Allerdings sollte man sich das gut überlegen - das einzelne BRM/BRV verselbständigt sich gerne. Auf der anderen Seite können die Wege über das Gremium ggf. zu lang werden...

B
BRMetall

28.08.2012 um 00:12 Uhr

Hier hat keiner ausser Dir solche Aussagen getroffen. Als BR solltedt Du aber das BetrVG kennen und beachten wie auch BAG Rechtsprechung. Dann waere Dir bewusst und klar, dass der BRV keine Beschluesse alleine fassen kann. Das waere rechtswidrig. Da gilt und gibt es auch nicht, dass viele es doch machen, also rechtswidrig und daher dann zum. Schaden der AN handeln. Denn solch gefasste Beschluesse sind rechtswidrig.

So nun ueberlege Dir einmal Deine beleidigende Wortwahl.

B
BRMetall

28.08.2012 um 00:23 Uhr

Es macht nie und kann nie Sinn machen das Gremium zu entmachten, ist teils auch rechtswidrig. Wenn es anders waere braeuchte man keine Gremien sondern wuerde nur 1er BR bilden. Es macht nur Sinn, wenn man sich nicht die Zeit die man hat, fuer die Mandatsarbeit auch zu nehmen. Es steht nicht im BetrVG dass es immer leicht sein muss.

P
Pinkpanther

28.08.2012 um 00:40 Uhr

ist schwierig mit dir! und wenn du das BetrVG so gut kennst musst du doch wissen dass das gesetz es sehr wohl vorsieht (voraussetzung: weniger als 9 BRM) aber ich wollte wissen wie es evtl in euren betrieben gehandhabt wird. und: jedem gleich zu sagen: besuch ein seminar ist wohl bei einem forum/chat das zur aufgabe hat fragen/antworten auszutauschen wenug sinnvoll :-)

N
Nubbel

28.08.2012 um 00:41 Uhr

metallerbr, du bist fern der praxis, der realität und solltest mal schauen wie real life von br aussieht

G
gironimo

28.08.2012 um 11:43 Uhr

Ich glaube, es ist eine Frage des individuellen Betriebes und welche Bedeutung Mehrarbeit hier jeweils hat.

Bei uns ist Mehrarbeit ein überschaubares Thema, darum haben wir die Kompetenz der Zustimmung in einem gewissen Rahmen einem Ausschuß anvertraut.

Ich kann mir aber auch vorstellen - gerade dann, wenn Mehrarbeit und deren Reduzierung ein BR-Thema ist - dass man dies allein dem BR in einer Sitzung überläßt.

Natürlich kann man in einer BV auch Mehrarbeitskontingente vereinbaren. Aber das sehe ich eher als problematisch an, wenn sich Mehrarbeit häuft.

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