Wir sind dabei ein flexibles Arbeitszeitkonto einzurichten,mit einem Std.Kto. von 60- und 100+ Std.-Unsere Firma möchte neben diesem Modell Überstd. anordnen,die vom BTR nicht genehmigt werden müssen.Die Firma glaubt,das es ihr alleiniges Recht ist,und daher eine Genehmigung vom BTR. nicht notwendig ist.-Wir als BTR. sehen das anders und hoffen auf rege Infos von Euch.-Danke im voraus!