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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Genehmigung von Überstunden durch den Betriebsrat?

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Rolf
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind dabei ein flexibles Arbeitszeitkonto einzurichten,mit einem Std.Kto. von 60- und 100+ Std.-Unsere Firma möchte neben diesem Modell Überstd. anordnen,die vom BTR nicht genehmigt werden müssen.Die Firma glaubt,das es ihr alleiniges Recht ist,und daher eine Genehmigung vom BTR. nicht notwendig ist.-Wir als BTR. sehen das anders und hoffen auf rege Infos von Euch.-Danke im voraus!

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Community-Antworten (4)

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DonJohnson

19.03.2009 um 17:11 Uhr

Na, da kommen wir doch der Sache näher...

Klar habt ihr als BR ein MBR (Mitbestimmungsrecht) nach § 87 Abs 1 Satz 3 BetrVG. Das der AG das will ist klar. Wie es sich anhört hat er euch eine BV hierüber vorgelegt. Somit wäre es echt einfach. Ihr besteht auf euer MBR. Wenn der AG euch das beschneiden will, beschließt das Gremium, dass die Verhandlungen gescheitert sind. Dann schlagt ihr dem AG die Zusammensetzung - Also Beisitzerzahl und den Vorsitzenden der einzurufenden Einigungsstelle vor. usw usw usw. Aber mal ganz ehrlich, versuchen tun die AG´s sowas immer. Es liegt nun bei euch, euer Recht durchzusetzen!

Gruß DJ

C
carrie

19.03.2009 um 17:20 Uhr

@Rolf das ist ja toll das sie das denken...ihr seit voll in der Mitbestimmung, nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, das MBR besteht bereits, wenn der AG Überstunden nur für einen Mitarbeiter anordnen will., sofern noch ein kollektiver Bezug vorliegt.Es wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, das der AN freiwillig Überstunden machen will. Für den Fall, dass es keine Einigung gibt, besteht die Möglichkeit der Einigungsstelle. Deren Spruch für beide Seiten verbindlich ist. Geht es um die Frage, ob ein MBR besteht, entscheidet das ArbG im Beschlussverfahren. Verstößt der AG gegen ein MBR kann der BR auch außerhalb des § 23 Abs. 3 BetrVG einen allgemeinen Anspruch auf Unterlassung geltend machen.

D
der-orion

19.03.2009 um 18:21 Uhr

Hallo Rolf,

ein flexibles Arbeitszeitkonto ist ja nicht gleich ein Freibrief für den AG Überstunden an zuordnen. Überstunden bleiben auch Überstunden und unterliegen der Mitbestimmung.

Allerdings würde ich auch bei 60 Minusstunden gewaltig aufpassen. Überleg mal bitte wie lange Du als Vollzeitkraft Mehrarbeit (stunden) leisten musst, um irgendwann einmal wieder auf Null zukommen. Ich spreche hier aus Erfahrung und deshalb haben wir unsere BV auf -25 und +40 (plus nochmehr Stunden bei Einigung von BR und GF) beschränkt. Falls Du mir Deine Emailadresse zukommen lässt, sende ich Dir gerne unsere BV zur Flexieblen Arbeitszeit zu.

Der Orion

S
SpongBob

22.03.2009 um 10:19 Uhr

@ Der-Orion wir sind auch gerade dabei, eine BV Arbeitszeit zu entwerfen. Die GL hat uns eine BV Arbeitszeit für die Arbeiter vorgelegt, die sieht nicht gut aus. Wir haben uns Hilfe bei der Gewerkschaft bestellt. Eine fertige BV wäre eine tolle Ausgangsposition, um die BV von der GL zu überarbeiten.

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