Ordnet die Geschäftsführung Überstunden an, hängt es von der Zustimmung des Betriebsrates ab ob diese geleistet werden können.
Das hat nun auch unsere G.f. geblickt . Für uns als Betriebsrat stellt sich nun die Frage unter welchen Bedingungen wir ablehnen müssen.(wir wollen Arbeit innerhalb des rechtlichen Rahmens zulassen, haben aber auch die Rechte der Mitarbeiter zu schützen.)

-dürfen wir schon ablehnen wenn ein bestimmter Stand des Arbeitszeitkontos überschritten wird oder erst wenn durch Ü-Stunden das Arbeitszeitgesetz verletzt wird ?

-erfordert ein solcher Beschluß eine Reguläre BR-Sitzung mit den dazugehörigen Pflichten ?



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