Erstellt am 25.11.2013 um 10:45 Uhr von gironimo
Mitbestimmung heißt, dass Ihr welche Gründe auch immer anführen könnt, warum Ihr gegen Überstunden seit. Für den BR geht es nicht nur darum, gesetzliche Rahmen einzuhalten. Es geht auch um die Zahl der (fehlenden) Arbeitsplätze, Arbeitsbelastung, Beruf und Familie und so weiter.Also alle guten Argumente sind erlaubt.
Demzufolge könnt Ihr auch Gegenforderungen aufstellen. Kommt keine Einigung zu Stande, kann die Einigungsstelle angerufen werden.
Eine Sitzung mit Beschluss ist allerdings erforderlich.
Erstellt am 25.11.2013 um 12:51 Uhr von Bürokrat
Ihr SOLLTET die Überstunden (Mehrarbeit?) ablehnen, wenn berücksichtigungswürdige Interessen des AN entgegenstehen. Also auf jeden Fall erst mal den AN anhören, den es betreffen soll!
Ihr MÜSST Mehrarbeit ablehnen, wenn dadurch durch das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird.
Und das ganze natürlich auf einer Sitzung besprechen und beschließen.
Erstellt am 25.11.2013 um 13:51 Uhr von Kulum
Und ihr könnt Überstunden ablehnen, wann immer euch danach ist. Ihr müsst das auch erstmal nicht begründen. Dennoch solltet ihr natürlich nicht auswürfeln ob oder ob es eben keine Mehrarbeit gibt.
Das wäre also die Frage nach dem dürfen. Ja klar, ihr dürft.
Das mit der Sitzung - solange ihr nicht zugestimmt habt, darf der Chef auch die Überstunden nicht annehmen. Eine Zustimmungsfiktion gibts im 87er nicht. Ergo, ja im Grunde ist eine Sitzung erforderlich, wenn ihr zustimmen wollt. Wenn ihr die Mehrarbeit nicht wollt tuts auch mal einfaches aussitzen