Einigungsstelle bei zusätzlicher, freiwilliger Arbeit an dienstfreien Tagen
Hallo Forum, unser Chef will mit uns eine Betriebsvereinbarung abschließen, die Regelungen beschreibt, dass Mitarbeiter FREIWILLIG gegen eine Prämie an Ihren eigentlich freien Tagen arbeiten können (unter einhaltung aller gesetzlichen vorgaben zur Arbeitszeit). Wir als BR wollen diese Betriebsvereinbarung nicht, lieber zusätzliche Leute einstellen. Aufgrund unserer Ablehnung will er jetzt eine einigungstelle anrufen, begründung: Dort wird Arbeitszeit und Prämienzahlung geregelt. Ist diese aufgrund der "Freiwilligenregelung" überhaupt erzwingbar? Das hieße doch auch, das ein BR Zusatztage immer zulassen müßte, wenn dort eine einigungsstelle zuständig ist, oder?
Community-Antworten (5)
29.09.2011 um 12:24 Uhr
Natürlich kann der AG die Verhandlungen über eine neue Arbeitszeitregelung für gescheitert erklären und die Einigungsstelle anrufen.
Die E-Stelle wird dann ja nicht in jedem Einzelfall zuständig, sondern sie wird eine Einigung für eine neue Betriebsvereinbarung erarbeiten, die möglichst beide Positionen - also die des AG und BR berücksichtigt. Wenn Ihr Euch tatsächlich nicht zuvor auf einen Kompromiss einigen könnt und es zur E-Stelle kommt, solltet Ihr ein kompetentes Mitglied für die Einigungsstelle haben (sachverständige Person; ggf. bei der Gewerkschaft nachfragen).
Und selbst wenn Ihr in die Verhandlungen mit der E-Stelle die Startposition vertretet "wir wollen das gar nicht", solltet Ihr Euch vorher auch gedanken machen, wie ein Kompromiss aussehen könnte.
29.09.2011 um 13:51 Uhr
Hallo herchel,
die angesprochenen freiwilligen Prämienzahlungen unterliegen der zwingenden Mitbestimmung, daher versucht sich der Arbeitgeber mit euch zu Einigen. Gelingt ihm das nicht kann er selbstverständlich die Einigungsstelle beantragen.
29.09.2011 um 16:07 Uhr
zur Ergänzung. Bei der geplanten Prämienzahlung kommt es darauf an, wie diese gestaltet ist. Vielleicht handelt es dabei nur um getarnte Mehrarbeitszuschläge, die dann natürlich dem Tarifdvorbehalt unterliegen würden (§ 77 Abs. 3 BetrVG).
Also bitte genau prüfen!!
29.09.2011 um 17:26 Uhr
dass Mitarbeiter FREIWILLIG gegen eine Prämie an Ihren eigentlich freien Tagen arbeiten können (unter einhaltung aller gesetzlichen vorgaben zur Arbeitszeit). ... ... Wir als BR wollen diese Betriebsvereinbarung nicht, lieber zusätzliche Leute einstellen.
Wenn man sich an die gesetzichen Vorgaben hält, kann es sein, dass so oder so zu weiteren Einstellungen kommen muß. Verhandelt doch mit dem AG. Selbstverständlich obliegt dann jeder Einsatz eurer Mitbestimung, einen Freifahrtsschein dürft ihr nciht geben. Was die Prämien an geht, solltet ihr einen pauschalbetrag aushandeln, der sollte den 77,3 umgehen können und rechtskonform sein. Wie gesagt, ihr müßt aber bedenken, dass ihr dem allen ein Riegel vorschieben können mußt, nicht das andere Kollegen indirekt "genötigt" werden auch an den freien Tagen zu arbeiten, nur weil sie nicht schlechter da stehen wollen vor den Augen des AG. Aus diesem Grund würde ich an eurer Stelle wie gesagt, meine Finger drauf haben wollen, genau das zu verhindern...
30.09.2011 um 10:42 Uhr
Da ja Euer AG (wie man Deinem letzten Beitrag zu diesem Thema entnehmen konnte) mit der E-Stelle droht würde ich auch eine BV anstreben und durch verhandeln versuchen, das Beste daraus zu machen.
Vielleicht hilft ein Testlauf über eine bestimmte Zeit, bei dem sowohl neue Arbeitsplätze als auch die sogenannte Mehrarbeitsregelung im Spiel sind. Natürlich muss während und nach dem Testlauf genau überprüft werden, ob tatsächlich die Arbeitszeiten gemäß ArbZG eingehalten werden (und Euer Tarif). Unumgänglich wären u.a. auch Regelungen üder die Häufigkeit dieser "freiwilligen Leistungen" und die Ankündigungszeiten und wie die Mitbestimmung des BR ausgeübt werden kann.
Ich sehe es auch wie DonJohnson. Es muss Schutzmechanismen geben, dass freiwillig auch tatsächlich freiwillig bleibt und nicht doch ein gewisser Zwang dahinter steht.
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