Nun die Frage ob wir als BR/GBR mit dem AG in die Verhandlungen gehen können/sollten oder ob das nur über die IGM laufen muss, den "benachteiligten" die gleiche Anzahl an Feiertagen in den jeweiligen Bundesländern zu verschaffen.
Auf einer BVV könnte ich natürlich den gut 1500 Beschäftigten der Region A auch vorschlagen ihren Dienstsitz von A nach B zu verlegen, um dann in den Genuss von max. 13 gesetzlichen Feiertagen zu kommen. Denn durch eine sehr liberale BV "mobile Arbeit im Inland/Ausland" ist eine Anwesenheitspflicht im Büro eh nicht mehr nötig.
Danke für Feedback