Erstellt am 20.05.2022 um 10:49 Uhr von rsddbr
Diese Tage sind leider weg. Das ist genauso, also wärest du an einem freien Sonntag oder Feiertag krank geworden. Da gibt es leider auch keinen Ersatz.
Erstellt am 20.05.2022 um 12:13 Uhr von Relfe
der freie Tag ist nicht verfallen, den hattest Du, nur warst Du krank.
Das ist genauso wie wenn Du Ostern nicht gearbeitet hättest und krank gewesen wärest.
Ersatzausgleichstage sind in diesem Punkt anders zu handhaben wie Urlaubstage, es sei denn es gibt eine Reglung im Av oder einer BV oder einem TV dazu, das es anders gehandhabt wird. (wäre mir bisher aber nicht bekannt, das es irgendwo so etwas gibt9
Erstellt am 20.05.2022 um 12:52 Uhr von Mama2022
Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Hast du vielleicht eine Gesetzesgrundlage für mich?
Wir sind ein kleiner privater Pflegedienst, ist ist nichts dazu im AV geregelt. Wir werden auch nicht nach Tarif bezahlt.
Meine Chefin ist der Meinung das dieser Tag abgegolten ist, also weg, krank ist wie Arbeiten! Diese Aussage verstehe ich überhaupt nicht. Das ist total widersprüchlich für mich.
Ich kann mich dazu informieren waren ihre Worte, und das tue ich nun. Mfg
Erstellt am 20.05.2022 um 12:58 Uhr von Dummerhund
https://link.springer.com/article/10.1007/s00058-017-3044-8
Erstellt am 20.05.2022 um 13:07 Uhr von Relfe
https://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++2b553938-a626-11e0-7513-00093d114afd
https://www.gloistein-partner.de/ersatzruhetag-fuer-wochenfeiertage-welche-ausgleichsregelungen-sind-zu-beachten
das ergibt sich aus dem Sinn des "Ersatzruhetages", der ja "nur" arbeitsfrei sein muss und nicht der Erholung dienen muss, wie beim Urlaub.
Du hast arbeitsfrei und bist krank, wie z.B. am Wochenende oder Schichtfrei oder Überstundentag, alle diese Tage werden Dir wegen Krankheit dann nicht wieder gutgeschrieben.